Abgeblockt

Seit Januar 2013 können Immobilieneigentümer frei entscheiden, welcher Fachmann ihre Heizung prüft, am Ofen die Abgase misst oder vom Dach aus den Kamin kehrt.
Viele Arbeiten, die früher zum Monopol der Bezirksschornsteinfegermeister gehörten, sollen jetzt im Wettbewerb vergeben werden – um guten Service und kundenfreundliche Preise zu fördern. Doch bislang kommt der Markt nicht recht in Schwung: Erst wenige Kunden suchen gezielt nach einem Dienstleister, die Preise sind seit Januar sogar leicht gestiegen, konstatiert der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Einigen scheint die neue Regelung zu kompliziert oder sie wissen nicht, wie sie Anbieter finden können. Andere sind verunsichert durch Presseberichte über schwarze Schafe, die sich als Schornsteinfeger getarnt Zugang zu Wohnungen verschafften und die Bewohner ausraubten. Die Verbraucherzentrale rät, sich von vermeintlichen Hürden und negativen Berichten nicht einschüchtern zu lassen und aktiv einen geeigneten Handwerker auszusuchen – das kann, muss aber nicht der bisherige Schornsteinfeger sein.

Feuerstättenbescheid anfordern

Hoheitliche Aufgaben, die der öffentlichen Sicherheit dienen, liegen nach wie vor in Händen der Platzhirsche. Diese heißen nun „bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger“. Sie halten die Feuerstättenschau, bei der alle drei bis vier Jahre die Betriebs- und Brandsicherheit der heimischen Anlagen geprüft werden. Auf Grundlage dieser Prüfung stellen die Bezirksschornsteinfeger ihren Kunden seit 2008 einen Feuerstättenbescheid aus: Der listet alle Aufgaben nebst Fristen, die bis zur nächsten Feuerstättenschau rund um Heizung, Kamin und Ofen zu erledigen sind. Für diese Arbeiten – sie sind mit rund 80 Prozent der größten Batzen im Schornsteinfegergeschäft – sind Haus- und Wohnungseigentümer in der Pflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass die Arbeiten pünktlich erledigt werden und damit einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Einfach zu dulden, dass der alte Schornsteinfeger weiter kommt, ersetzt den Vertrag nicht. Voraussetzung für den Auftrag ist der gültige Feuerstättenbescheid, der allen Hauseigentümern spätestens seit 31. Dezember 2012 vorliegen muss. Wer keinen Bescheid erhalten hat, sollte sich an den Bezirksschornsteinfeger oder an die für ihn zuständige Kreisordnungsbehörde wenden.

Dienstleister suchen und beauftragen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) listet die zugelassenen Schornsteinfeger im Internet auf. In der Registerauskunft können Hauseigentümer nach Anbieternamen suchen und nach Dienstleistern in bestimmten Postleitzahlengebieten. Dabei sind Kunden bei der Auswahl nicht an den Standort eines Handwerkers gebunden. Die Verbraucherzentrale rät, alle Arbeiten, die bis zur nächsten Feuerstättenschau anstehen, als Sammelauftrag an einen Schornsteinfeger zu vergeben und sich preislich an den Rechnungen der Vorjahre zu orientieren. Die Verantwortung dafür, dass die Kehr- und Reinigungsarbeiten fristgerecht ausgeführt werden, bleibt beim Hauseigentümer. Vorkasse ist nicht empfehlenswert, dasselbe gilt für Abo-Angebote. Unzulässig sind Verträge, mit denen sich Verbraucher mehr als zwei Jahre an bestimmte Schornsteinfeger binden oder die sich nach Ablauf stillschweigend um mehr als ein Jahr verlängern. Wer unaufgefordert Besuch von einem Schornsteinfeger erhält und direkt einen Vertrag abschließt, hat 14 Tage Widerrufsrecht wie bei anderen Haustürgeschäften auch.

Nur ausgewiesene Auftragnehmer ins Haus lassen

Ob Mieter oder Hauseigentümer – keiner muss ohne Terminankündigung einen Schornsteinfeger in sein Haus, die Wohnung oder aufs Dach lassen. Auch wenn der schwarze Mann symbolisch als Glücksbringer unterwegs ist, sollte er sich ausweisen können. Der eigenen Sicherheit zuliebe dürfen sich Verbraucher nicht scheuen, nach Personalien und Firma genau zu fragen – und nötigenfalls einen Nachbarn oder Bekannten hinzu zu bitten, wenn sie sich von der Situation überfordert fühlen. Mancher Einbruch wurde geschickt so inszeniert, dass sich mehrere, als Schornsteinfeger getarnte Einbrecher an unterschiedlichen Gebäudeteilen gleichzeitig zugange machten – so dass die Bewohner den Überblick verloren.

Quelle.VBZ Sachsen