Abofallen bei web.de und gmx

Wenn Sie kostenlose E-Maildienste wie web.de oder gmx nutzen, öffnen sich häufig Werbefenster. Zusätzlich bekommen Sie Treueprämien, Geburtstagsglückwünsche oder einfach ein „Dankeschön“ per Mail von Ihrem Dienst. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn nicht zunehmend mehr Verbraucher dadurch in Abofallen gerieten. Denn Anbieter versuchen Sie mit Tricks zu ködern.
„Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Geburtstag“ heißt es in der Mail an Sven B. von seinem kostenlosen E-Maildienst. Natürlich bekommt er auch ein Präsent: Ein erweitertes Postfach und einen größeren Speicher zum Testen, alles gratis. Er freut sich, klickt und überliest dabei das „Kleingedruckte“. Denn warum sollte er für einen Geburtstagsglückwunsch seines Dienstes zur Kasse gebeten werden? Doch leider hat Sven B. in diesem Moment – ohne es zu wissen – ein Abo abgeschlossen. Dies ist nur ein Beispiel für zahlreiche Abzock-Tricks kostenloser E-Maildienste, über die sich Verbraucher zunehmend bei uns beschweren.

Die Rechnung kommt per Post

Anbieter senden zwar eine Mail mit der Vertragslaufzeit, Hinweisen zum Abonnement und einer Widerrufsbelehrung. Diese geht jedoch schnell in den zahlreichen Werbemails des Dienstes unter, auch weil der Betreff in vielen Fällen absichtlich unklar formuliert ist. Die Rechnung wird mit der Post versendet. Erst jetzt schrecken Betroffene auf – meist zu spät.

Vorgang ist schwer nachvollziehbar

Die Geschichte von Sven B. geht sogar noch weiter: Dem Verbraucher ist nicht bewusst, überhaupt einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Deshalb reagiert er nicht auf die Rechnung. Auch kann er den Vorgang nicht mehr zurückverfolgen, denn sein Zugang zum Postfach wurde vom Diensteanbieter bereits gesperrt. Nun folgen Forderungen eines Inkassounternehmens, das die Zahlung – natürlich inklusive Inkassogebühren – anmahnt.

Besonders Werbefenster, die sich häufig während des Logins öffnen, verschwinden nach dem Anklicken in den Weiten des World Wide Web. Trotz Aufforderung, angebliche Vertragsschlüsse sowie die ordnungsgemäße Belehrung nachzuweisen, erklären die Dienste meist nur, alles sei korrekt abgelaufen.

Quelle.VBZ Niedersachsen