Wie berichtet sind wir in einem Artikel der Lübecker Nachrichten auf einen interessanten Hinweis gestoßen.
In diesem Artkel heisst es „das Hamburger Anwälte ihn bestärkt hätten weiterzumachen“. Geschädigte Anleger fragen mit Recht „ist das Beihilfe zum Betrug“. In der Tat wollen wir diese Fragen einmal hier diskutieren. Wir wollen aber anmerken das wir nicht wissen ob der Vereurteilte Betrüger Andreas W. hier wirklich die angeführte Kanzlei gemeint hat. Unsere Annahme kommt nur daher, das diese Kanzlei alle Korrespondenz im Auftrag von Andreas W. mit uns geführt hat und zwar über ein längeren Zeitraum. Es mag durchaus sein, daß Herr Wegner weitere Anwälte zu dem Zeitpunkt gehabt hat. Eine E-Mail Anfrage an BBS Law wurde wie folgend beantwortet:
Zitat
Sehr geehrter Herr Bremer,
wir Ihnen bekannt ist, ist das in Rede stehende Mandat seit einiger Zeit beendet. Der Ordnung halber stellen wir klar, dass wir niemals Mandanten ermuntern oder ermuntert haben, Geschäfte irgendwelcher Art zu betreiben oder aufrecht zu erhalten. Ferner würden wir einem Mandanten, dessen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung für uns erkennbar ist, auf etwaige strafrechtliche Aspekte geschäftlicher Aktivitäten hinweisen und ihm den Gang zum Insolvenzgericht nahelegen. Gegen unwahre Behauptungen würden wir in Bezug auf den hier in Rede stehenden Sachverhalt selbstverständlich mit allen rechtlichen Maßnahmen vorgehen. Zum konkreten Fall vermögen wir aus Gründen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht nichts weiter mitzuteilen.
Zitat Ende
Wer usn kennt weiss, das wir an diesem Fall dran bleiben, denn usn würde schon interessieren, wen Herr Wegner mit den Hamburger Anwälten gemeint hat, wenn es BBS LAW dann nicht war.