Befragung zum Sicherstellungsauftrag läuft an

Richtungsentscheidung Die KBV startet in dieser Woche die deutschlandweit größte Befragung unter den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. Im Kern werden die mehr als 153.000 Niedergelassenen gefragt, unter welchen Bedingungen sie die ambulante Versorgung in Zukunft noch gewährleisten können.

(ddp direct) Berlin, 20. November 2012 Die Rahmenbedingungen für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung haben sich in den vergangenen zwanzig Jahren erheblich verändert. Die unzureichende Vergütung, die vielen Regularien und der hohe bürokratische Aufwand entsprechen nicht dem Sicherstellungsauftrag, für den die Ärzte jahrzehntelang gekämpft und wie wir ihn 1955 übernommen haben, erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin. Alle 153.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Deutschland erhalten in dieser Woche einen Fragebogen vom Meinungsforschungsinstitut infas. Im Auftrag der KBV erhebt infas die Meinung der ärztlichen Basis zum Sicherstellungsauftrag, das heißt ob und unter welchen Bedingungen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten die ambulante Versorgung in Zukunft noch gewährleisten können.

Wir stehen hier und jetzt an einem Scheideweg. Die Entscheidung, welche Richtung wir einschlagen, ist so wichtig und grundsätzlich, dass wir sie nicht alleine treffen können, betonte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Deshalb hatte die Vertreterversammlung der KBV am 28. September 2012 beschlossen, dass alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten befragt werden sollen. Es geht dabei nicht um die Zulassung des einzelnen Arztes, sondern darum, wer künftig die ambulante Versorgung sicherstellt und unter welchen Bedingungen.

Der Fragebogen stellt drei Optionen zur Wahl: Die Ärzteschaft behält den Sicherstellungsauftrag so, wie er ist. Die Ärzteschaft behält den Sicherstellungsauftrag, wenn bestimmte Rahmenbedingungen wie feste und kostendeckende Preise erfüllt werden. Oder aber sie entscheidet sich dafür, den Sicherstellungsauftrag zurückzugeben. Dazu wäre eine Gesetzesänderung erforderlich und der Gesetzgeber müsste entscheiden, wer diese Aufgaben anstelle von KBV und KVen übernimmt, zum Beispiel die Krankenkassen oder der Staat selbst.

Die Vertreterversammlung der KBV hat bereits Rahmenbedingungen formuliert, die für die Beibehaltung des Sicherstellungsauftrags in den nächsten fünf Jahren erfüllt sein müssen. Dazu gehören die Wiederherstellung der diagnostischen und therapeutischen Freiheit sowie feste und kostendeckende Preise für alle ärztlichen Leistungen. Diese Rahmenbedingungen sind auch Teil der Befragung. Die Ärzte können angeben, wie wichtig ihnen diese Kernpunkte sind.

Die KBV ruft deshalb alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf, an der bis Mitte Dezember laufenden Befragung teilzunehmen. Je breiter die Meinungserhebung ausfällt, desto besser können KBV und KVen ihre künftige Position ausrichten, appellierte Köhler. Erste Ergebnisse wird die KBV auf der Vertreterversammlung am 7. Dezember präsentieren. Der Abschlussbericht soll Ende des Jahres vorliegen.

Zum Hintergrund: Der Sicherstellungsauftrag wurde 1955 im Fünften Sozialgesetzbuch verankert. Er sieht vor, dass KBV und KVen dafür sorgen, dass jeder gesetzlich Versicherte eine ausreichende, notwendige, wirtschaftliche und dem wissenschaftlichen Stand entsprechende ambulante Versorgung erhält sei es in der regulären Sprechstunde oder im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Krankenkassen haben den Ärzten dafür eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Ärzte verzichten auf ihr Streikrecht und verpflichten sich, jeden Versicherten zu behandeln. Diesem historischen Kompromiss waren Proteste und Arbeitskämpfe der Ärzteschaft vorausgegangen, vor allem zu Beginn des letzten Jahrhunderts. Diese richteten sich gegen die Willkür der Krankenkassen, die mit Einzelverträgen versuchten, die Mediziner in ihre Abhängigkeit zu bringen.

Weitere Informationen zur Befragung finden Sie im Internet unter: www.kbv.de/befragung/.

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Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 153.900 niedergelassenen und ermächtigten Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.

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