(Hamburg/Leipzig, 04. Juli 2012) In der Auseinandersetzung zwischen „Computerbild“ und der Leipziger Unister Holding geht es weiter. Dabei geht es vor allem um Glaubwürdigkeit. In einer Pressemitteilung konterte man nun: „Die Redaktion von ‚Computer Bild‘ hält die Vorwürfe zu den beschriebenen Abzockfallen aufrecht und weicht in keinem Punkt von ihrer Darstellung ab. (…) Der Aufforderung von Unister, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bezogen auf einige Teile des Artikels abzugeben, kommt die Redaktion nicht nach.“ Doch eine weitere – kritisch distanzierte – Veröffentlichung macht deutlich, dass die reißerisch aufgemachte Titelgeschichte des Special-Interest-Magazins („Das Abzock-Imperium“) nicht alles in der komplizierten Welt der Touristik deutlich macht bzw. richtig darstellt. Dirk Rogl, stellvertretender Chefredakteur des führendes Touristik-Fachmagazins „fvw“ notiert in einem Blog-Beitrag (http://eblog.fvw.de/index.cfm/2012/7/3/Schadenfreude-ist-fehl-am-Platz): „In anderen Punkten liegen die Computer-Tester klar daneben. Dass Google sich das ‚Double Serving‘, dem Bieten mehrerer Unternehmens-Portale auf ein und das selbe Keyword für Werbeplätze, einfach so gefallen lässt, ist ebenso eine Illusion wie der Hinweis, dass Pauschalreisen auf anderen Portalen ‚oft sogar günstiger‘ als bei Unister zu finden seien. Von der Preishoheit des Handelsherrn haben die Bild-Redakteure offenbar ebenso wenig gehört wie vom Geschäft eines Ticket-Großhändlers.“
Bei „Computerbild“ lehnt man es laut Pressemitteilung ab, die von Unister-Anwälten geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Das Schreiben der Unister-Anwälte mit den 17 Abmahnungen und 22 Unterlassungserklärungen umfasst elf Din-A4-Seiten; dieses Schreiben liegt dieser Redaktion vor. Zentrale „Computerbild“-Vorwürfe („Rabattlüge“, „Buchungsfalle“, „Abzocke am laufenden Band“) werden darin widerlegt – wir berichteten: http://hottelling.net/2012/07/02/computerbild-attacke-gegen-unister-die-hintermanner-anwalte-zentrale-vorwurfe-falsch/).
Zudem teilt „Computerbild“ mit: „Redakteure von ‚Computerbild‘ haben auch nie zum Verrat von Betriebsgeheimnissen aufgefordert. Selbstverständlich hat die Redaktion im Zuge der journalistischen Recherche versucht, Kontakt zu Mitarbeitern aufzunehmen, um sie um Stellungnahmen zu vorliegenden Informationen zu bitten.“ Nun liegt der Redaktion dieses Fachportals eine Anfrage eines Redakteurs der Computer-Zeitschrift vor, das genau dieser Erklärung zu widersprechen scheint. Darin ruft der Hamburger Journalist einen Unister-Mitarbeiter auf, zu bestätigen dass er „auf Anweisung der Unister-Geschäftsführung Kreditkartendaten und IP-Adressen der Kunden in einer Datenbank wegspeichern – was den Datenschutzbestimmungen massiv widerspricht.“ Die offizielle Unister-Auskunft dazu ist: „Wir sind PCI-geprüft. Wir werden im Datenschutz stets auf Herz und Nieren überprüft und könnten uns so etwas gar nicht leisten.“
Zudem heißt es in der E-Mail des „Computerbild“-Redakteurs weiter, die hottelling.net vorliegt, er wolle „nachweisen, dass der Geschäftsführer bzw. seine Manager ihren Mitarbeitern solche rechtswidrigen Arbeitsanweisungen erteilen und den Datenschutz mutwillig verletzten.“ Unvoreingenommene Recherche ist das nicht. Letztlich könnte man auch durchaus vom Aufruf zur rechtswidrigen Weitergabe von Betriebsgeheimnissen sprechen oder auch von übler Nachrede. Denn Unister hat diese Vorwürfe komplett als haltlos zurückgewiesen. Auch widerspricht Unister der Aussage von „Computerbild“, man sei zu keiner Stellungnahme bereit gewesen. Vielmehr habe „Computerbild“ gesagt, man äußere sich bis Ende vergangener Woche – doch dann kam für Unister völlig unerwartet am Samstag bereits die Unister-Geschichte in „Computerbild“ auf den Markt.
Dennoch teilt Unister-Sprecher Dr. Konstantin Korosides mit: „Sie können uns glauben, dass momentan eine ganze Vielzahl an Split-Tests im Hintergrund laufen, um einigen genannten Kritikpunkten entgegenzuwirken. Grundsätzlich möchte ich aber anmerken, dass die überwiegende Vielzahl unserer User und Kunden hochzufrieden mit unseren Dienstleistungen sind. Glauben Sie wirklich wir wären Marktführer, wenn jeder Kunde auf seltsamen Wegen geholt werden würde und unzufrieden wäre? Dies zu Glauben wäre doch sehr naiv. Im Gegenteil: Unser Geschäftsführer Thomas Wagner hat das Thema CRM zum absoluten Prio-1,0-Thema erklärt, da er der Meinung ist hier werde sich in den nächsten Jahren die Spreu vom Weizen bei den Online Anbietern trennen. Nur wer Kunden zu Stammkunden konvertieren kann, werde in diesem Markt dauerhaft überlebensfähig sein.“
Empfehlungsstempel von verbraucherschutz.de darf n de bisherigen Form nicht mehr genutzt werden
Es stand bei Unister in seiner bisherigen Form ohnehin auf dem Prüfstand: Der Empfehlungsstempel „verbraucherschutz.de empfohlen 2012“ darf auf dem Unister-Portalen wie z.B. fluege.de in seiner bisherigen Formen nicht mehr verwendet werden. Das entschied nun das Oberlandesgericht Dresden und gab damit einer Klage der Bundesverbraucherzentrale statt. Das sog. Prüfsiegel sei in seiner bisherigen Form irreführend, da es zu Verwechslungen mit der Verbraucherzentrale führen könnte, heißt es. Allerdings: Zuvor hatten die Landgerichte Lüneburg, Berlind und Leipzig keine Irreführung festgestellt. Hinter verbraucherschutz.de steht der unabhängige, eingetragene Verein VBS Verbraucherschutz, der sich zum Ziel gesetzt hat, Interessen und Rechte von Verbrauchern wahrzunehmen. Monatlich erhalte der Verein rund 150.000 Anfragen von Ratsuchenden, wird berichtet. Mit dem Empfehlungsstempel sind zahlreichen Portalen im Internet ausgezeichnet worden, die nachweislich Verbraucherreklamationen verbraucherfreundlich nachgehen. verbraucherschutz.de versucht zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei Problemen zu vermitteln und eine verbraucherfreundliche Lösung zu finden. Dabei ist Unister nicht das einzige ausgezeichnete Unternehmen.
Unister-Sprecher Konstantin Korosides erklärte dazu: „Wir werden das verbraucherschutz.de-Empfehlungsstempel in seiner jetzigen Form nicht mehr nutzen und uns mit dem Verein in Verbindung setzen, in welcher Form eine Zusammenarbeit auch künftig möglich ist. Derzeit wird der Empfehlungsstempel heruntergenommen bis alles geklärt ist.“
Im MDR-Interview kündigte Korosides an, die in „Computerbild“ und anderen Medien verbreiteten Kritikpunkte an Unister-Portalen eingehend zu prüfen. „Natürlich nehmen wir die Kritik sehr ernst“, so Korosides. „Wir sind derzeit dabei uns einige wichtige Bereiche anzuschauen und stellen das auf den Prüfstand. Dabei ist für uns das direkte Feedback unserer Kunden maßgebend. Wenn Dinge nicht optimal laufen oder zu Verwirrungen führen, kommt das Feedback der Kunden in aller Regel prompt. Sofern sich diese durch Häufung bestätigen, ist das für uns ein eindeutiges Indiz etwas ändern, beziehungsweise verbessern zu müssen. Beispielsweise wurde letzte Woche der Button ‚Reservieren & weiter‘ bei hotelreservierung.de ersetzt durch ‚buchen‘, weil vermehrt Feedback zur Verständlichkeit des Begriffes ‚Reservieren‘ kam.“
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