„Computerbild“-Attacke gegen Unister: Die Hintermänner – Anwälte: Zentrale Vorwürfe falsch

hottelling berichtet über die Hintergrund einer beispiellosen Medienattacke

(Leipzig/Hamburg, 02. Juli 2012) Um Sachfragen geht es offenbar längst nicht mehr primär: Die Attacke der Special-Interest-Zeitschrift „Computerbild“ auf die vor zehn Jahren vom damaligen Studenten Thomas Wagner gegründeten Leipziger Unister Holding (ab-in-den-urlaub.de, fluege.de) könnte auf „Insider-Informationen“ beruhen mit dem Ziel einen schmutzigen Krieg gegen das junge Internetunternehmen, in welchem mittlerweile 1.500 Mitarbeiter beschäftigt sind, vom Zaun zu brechen.

Das hat nun hottelling aus entsprechend gut informierten Medienkreisen vernommen. Bei den Informanten könnte es sich Hinweisen aus der Medienszene zufolge um drei ehemalige Unister-Manager handeln. Die drei hätten bei mehreren Medien immer wieder angeklopft um ihr Insiderwissen möglicherweise auch gegen Bares sich vergolden zu lassen, ist Gerüchten zu vernehmen.

Wie hottelling von einem Insider gerüchteweise erfahren hat, lägen die Motive der ehemaligen Unister-Führungskräfte wohl überwiegend in eher niederen Beweggründen – Rache und persönliche Diskreditierung von Unister-Chef Wagner (34). So habe sich in wenigstens zwei der drei Fälle Unister-Gründer Thomas Wagner für eine Beendigung der Arbeitsverhältnisse eingesetzt.

Konkret geht es um die illegale Weiterleitung an die „Computerbild“-Redaktion von internen emails, Verträgen und Betriebsgeheimnissen. Auf sie soll auch nur ein stark beschränkter Kreis von Unister-Mitarbeitern Zugriff gehabt haben. Die „Computerbild“-Redaktion hatte unter dubiosen Umständen direkt in Leipzig recherchierte, soll aber auch über Xing oder Facebook direkt Unister-Mitarbeiter zum Verrat am Geschäftsführer aufgefordert haben.

Den Gerüchten folgend sei einer der Informanten möglicherweise der ehemalige Flugbereichs-Manager von Unister, Thomas Meyer. Die Gerüchte nennen auch einige Motive: So habe sich der Trennungsstreit zwischen Wagner und Meyer fast ein Jahr lang hingezogen. Ein Insider berichtet, Meyer habe sich „mit Händen und Füßen“ gegen seinen von Wagner gewollten Abgang gewehrt. Wagner hielt demnach Meyer für unfähig, leistungsunwillig und selbstgefällig.

Auffällig: Thomas Meyer, in der Branche vor allem als Tom Meyer bekannt, baue nun als Geschäftsführer der Check 24 Vergleichsportal Flüge GmbH – einem Unister-Konkurrenten – ausgerechnet in Leipzig den fast identischen Flugbereich wie bei Unister auf. „Dass fluege.de so ist, wie es jetzt ist, war wesentlich Meyers Idee“, berichtet ein mit der Angelegenheit Vertrauter. Heißt: Die „Computerbild“-Kritik zielt gegen etwas, das Meyer wohl selbst hauptsächlich zu verantworten hätte.

Ebenfalls heikel: Es heißt, Meyers Check24-Team bestehe fast ausschließlich aus ehemaligen Unister-Mitarbeitern. Deshalb, sei, besagt das Gerücht, das Motiv von Meyer als möglicher Informant für die „Computerbild“ recht eindeutig: Rache an einem Ex-Arbeitgeber und jetzigen Konkurrenten, um sich selbst eigene Wettbewerbsvorteile verschaffen zu können. Denn eines dürfte klar sein: Die „Computerbild“-Geschichte ist auch eine Rufmordgeschichte die weit über übliche Kritik an einem Geschäftsgebaren im Internet hinaus geht.

Weiteres Gerücht, das Meyer belastet: Gegenüber einem anderen Unister-Manager habe Meyer kurz vor seinem Abgang bei Unister gesagt, erfuhr hottelling, dass er alle Informationen und Unterlagen sammeln wolle und öffentlich machen wolle, die Unister den maximalen Schaden zufügen würden. Meyer selbst weist gegenüber hottelling alle Vorwürfe als haltlos zurück.

Als weiterer Informant der recht unsauber recherchierten“Computerbild“-Geschichte nennen mehrere Gerüchte Stephan Huwig, bei Unister früher Portalmanager von partnersuche.de. Auch hier gibt es mehrere Indizien die für dieses Gerücht sprechen: So sei die partnersuche.de-E-Mail von Unister-Chef Thomas Wagner, welche in der „Computerbild“-Ausgabe abgedruckt worden ist, nur an zwei Personen gegangen: An einen sehr engen Wagner-Vertrauten, der auch heute noch bei Unister arbeitet, sowie an Huwig. Auffällig: Auf einem Social Media Portal gibt es bis heute (02. Juli 2012) eine Kontaktverbindung zwischen Huwig und dem Autor des „Computerbild!-Artikels über Unister. Zudem, berichtet ein Insider, habe Huwig gegenüber einem Unister-Mitarbeiter geäußert, er würde den in der „Computerbild“ zitierten E-Mail-Inhalt einmal öffentlich machen. Das war ungefähr vor einem Jahr, heißt es. Huwig nahm dazu bislang keine Stellung.

Als dritter „Computerbild“-Informant wird gerüchteweise der ehemalige Unister-Justitiar Peter Hense genannt. Er habe zwar selbständig gekündigt, heißt es. Allerdings: Hense arbeite jetzt in Leipzig ebenfalls im Hotelbereich als Anwalt, versuche sich vor allem als Fachanwalt für die Hotelszene zu profilieren. Einige sagen, dabei sei ihm jedes Mittel recht, Hauptsache es schade Unister seinem ehemaligen Arbeitgeber und Platzhirsch im Online-Reisemarkt. Insider berichten zudem: Bei seiner Mandanten-Suche würde er ganz gerne sein Unister-Insider-Wissen anpreisen.

Dass Hense als weiterer heißer Informations-Kandidat in Gerüchten in Medienkreisen genannt wird, liegt aber noch an weiteren Gründen:

Hense habe mehrmals Unister-Mitarbeiter, welche das Internetunternehmen im Streit mit Unister-Chef Wagner verlassen hätten, angerufen und ihnen angeboten, sie rechtlich gegen Unister zu vertreten. Besonders heikel auch nach dem Standesrecht: Hense habe Zugang zu zahlreichen Informationen, auch Verträgen gehabt, welche nun „Computerbild“ illegal zugespielt worden seien. Dabei sei entscheidend, dass es sich jeweils um Dokumente, Verträge, Informationen oder E-Mails gehandelt habe, welche nur einem sehr engen Bezugskreis zugänglich gewesen seien: Eben klassische Geheimdokumente, welche in Rechtsabteilungen so auflaufen.

Als weiteres Indiz dafür, dass Justitiar Hense einer der „Computerbild“-Informanten gewesen sein könnte, nennen Gerüchte, Hense habe in den vergangenen Monaten auffällig häufig und intensiv negative Postings in Social Media Foren gegen Unister hinterlassen. Von hottelling mit den Vorwürfen und Gerüchten konfrontiert, wies Hense alles von sich und belastete seinerseits andere Unister-Manager, darunter einen, der ebenfalls Unister verlassen hat.

In einer am Montag veröffentlichten Unister-Hausmittelung schrieb Unister-Chef Thomas Wagner: „Unter dem Deckmantel der Anonymität suchen bestimmte Personen nach wie vor jeden Anlass uns öffentlich zu diskreditieren. Gestützt von vermeintlichem anonymem Insiderwissen, sollen die Thesen des „Computerbild“-Autors besonders glaubwürdig erscheinen. Der Wahrheitsgehalt spielt dabei leider keine Rolle.“

Juristische Auseinandersetzung im Hintergrund
Im Hintergrund tobt nun eine juristische Auseinandersetzung. Unister forderte „Computerbild“ auf, etliche Vorwürfe nicht mehr zu verbreiten – genau genommen in 17 Abmahnungen und 22 Unterlassungserklärungen. Ob die sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet wird, bleibt fraglich. Unister könnte dann versuchen, vor Gericht eine Einstweilige Verfügung zu erwirken – im extremen Fall müsste die Axel Springer AG die aktuelle Ausgabe von „Computerbild“ von den Kiosken zunächst zurückrufen. Weiteres würde dann in einer Gerichtsverhandlung geklärt. Das Schreiben der Unister-Anwälte mit den Abmahnungen und Unterlassungserklärungen umfasst elf Din-A4-Seiten; dieses Schreiben liegt dieser Redaktion vor. Zentrale „Computerbild“-Vorwürfe („Rabattlüge“, „Buchungsfalle“, „Abzocke am laufenden Band“) werden darin widerlegt:

Bis zu 70 Prozent Rabatt bei einem Hotelpartner auf Mallorca kommen – entgegen der Computerbild-Aussage – auf einem Unister-Reiseportal zustande – und sind damit als Werbeaussage zulässig – da es eben bei Reiseveranstaltern entsprechend teurere Angebote für dieselbe Leistung gäbe. Die beworbene Preisdifferenz beziehe sich nicht auf andere Online-Reisebüros, heißt es dazu. In der Tat ergeben sich häufig bei Pauschalreisen oder Reise-Bausteinen wie Hotelübernachtungen erhebliche Preisunterschiede im Online- und Offline-Vertrieb.

Bei fluege.de würden noch vorhandene Rest-Sitzplätze „frei erfunden“, lautet ein weiterer harscher „Computerbild“-Vorwurf. Tatsache ist, das die Flugdaten-liefernden GDS (Global Distribution Systeme Amadeus und Sabre) erst angefragt werden müssen, wie viele Restplätze in den einzelnen Preiskategorien verfügbar sind. Unister kann diese Angaben bei fluege.de nur so übernehmen; das geht auch anderen namhaften Reiseportalen technisch bedingt so.

Ein weiterer Vorwurf, bei fluege.de gebe es eine „Abofalle Reiseversicherung“, ist für die Unister-Juristen nicht nachvollziehbar. Bei einer Flugbuchung könne man als User zwischen zwei Optionen wählen: entweder ohne Reiseschutz oder mit Reiseschutz. Offensichtlich beziehe man sich bei „Computerbild“ auf eine alte, seit Ende 2011 nicht mehr aktuelle Voreinstellung.

Auch das wird im „Computerbild“-Artikel behauptet: Das sogenannte Opt-out-verfahren bei Reiseversicherungen, also dass der Abschluss einer solchen Police per vorgesetztem Häkchen voreingestellt sei und manuell entfernt werden müsse, sei nicht mehr zulässig. Allerdings: Diese Aussage stimmt so nicht. Vielmehr entscheidet erst in diesem Sommer der Europäische Gerichtshof, wie nun die europaweite Regelung bei Opt-out oder Opt-in aussehen soll. Dass Unister dennoch vom Landgericht Leipzig eine Ordnungsstrafe in Höhe von 75.000 Euro kassierte, lag daran, dass das Unternehmen versäumt hatte, auf fluege.de die Opt-out-Version entsprechend des Gerichtsbeschlusses zeitnah umzusetzen. Hintergrund für das gesamte Ordnungsgeld war eine von einem Mitbewerber initiierte Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Dresden.

Gegen diese ging Unister vor und wurde aber zurück gewiesen. In der Folge verhängt das LG Leipzig das Ordnungsgeld, da man bei Unister zu spät reagiert hatte. Verbraucherschützer hatten beklagt, dass bei fluege.de eine Servicegebühr in Rechnung gestellt werde. Diese sei jedoch erst während der Buchung angezeigt und sei nicht in dem angezeigten Reisepreis enthalten gewesen. Zudem wurde das sog. Opt-out-Verfahren bei der Buchung einer Reiseversicherung – die von Gesetz wegen angeboten werden muss – moniert. Das OLG Dresden befand, die verstoße gegen eine entsprechende EU-Verordnung. Hierbei zu beachten ist, dass die Anordnung der Geldstrafe zuletzt noch nicht rechtskräftig war.

Unter der Überschrift „Die Buchungsfalle“ weist „Computerbild“ darauf hin, dass viele Mitbewerber oft günstiger als die Unister-Portale seien – und somit die Werbeaussage „Bestpreis“ nicht zutreffe. Bei ab-in-den-urlaub.de, reisen.de und travel24.com greife man auf die Datenbanken von Traveltainment zurück, die die Angebote und Preise von Reiseveranstaltern enthalten. Dies sei bei anderen Online-Reiseportalen genauso, entgegnen die Anwälte. Allerdings verändern sich die Preise von Pauschalreisen und Reise-Bausteinen häufig, zuweilen sogar mehrmals täglich.

Frage nun ein User einen dargestellten Reisepreis ab und bekomme einen anderen, eben höheren Preis genannt, liegt es an zeitlichen Verzögerungen bei der technischen Verbreitung der Daten. „Diesen Preis würden Sie zu diesem Zeitpunkt aber auch auf reisen.de, travel24.com und ab-in-den-urlaub.de finden“, so die Stellungnahme. Dass Preisauskünfte sind im Laufe von Buchungsstrecken verändern – steigen oder manchmal auch sinken – können, ist hinlänglich bekannt. So erweist sich beispielsweise bei bahn.de erst am Ende eines Buchungsvorgangs, welcher „Sparpreis“ noch verfügbar ist. Ähnliches ist bei den Onlineportalen von großen Fluggesellschaften wie Lufthansa oder Air Berlin zu beobachten.

Ein weiterer Vorwurf lautet, bei Unister erhebe man überzogene Stornogebühren. „Dies ist nicht zutreffend“, so die Anwälte. Man gebe bei Pauschalreisen die Stornogebühren der Reiseveranstalter „ein zu eins“ weiter. Werde eine Stornierung kostenfrei angeboten, beispielsweise bei Unruhen im Zielgebiet, erhebe man keine Stornierungs- oder Bearbeitungsgebühr.

In den Sachfragen, die der „Computerbild“-Bericht aufwirft, gibt es Branchenbeobachter zufolge weiterhin Diskussionsbedarf in der Touristik. Gerade in punkto Verbraucherorientierung könne im Onlinevertrieb noch einiges verbessert werden. Das sieht bei auch bei Unister so. Ob dies eine Titelgeschichte unter der Schlagzeile „Das Abzock-Imperium“ hergibt, bleibt fraglich.

hottelling erscheint seit 2001 als Fachportal für das Hotelmanagement. Chefredakteur ist Carsten Hennig (41). Herausgeber ist medienunternehmung, Hamburg. Zu der Mediengruppe gehören auch das Köche-Fachportal KOCHWELT und der Online-Nachrichtensender HOTELIER TV & RADIO. Mehr: www.hottelling.net

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