dann, wenn sie für sich oder einen Dritten eine Pflgestufe von Seiten der Pflegeversicherung her, genehmigt haben wollen. In der Regel nimmt diese Einstufung der Medizinische Dienst der Kranklenkasse vor. Doch hier ist Obacht geboten, denn der Medizinische Dienst arbeitet subjektiv immer für die Pflegeversicherung, nicht für sie.Das ist ähnlich einer Versicherung deren Leistung sie in Anspruch nehmen wollen, wenn ein Dritter sie geschädigt hat, die Versicherung dann aber alleine den Gutachter bestimmt.Auch hier würden sie sicherlich auf einen eigenen freien Gutachter zurückgreifen wollen.Genau dies sollten sie aber auch in einem wichtigen Vorgang, wie der Beantragung einer Pflegestufe, auch tun.Sylvia Grünert unterstützt sie hier mit der Erstellung eines privaten Pflegegutachtens, vertritt ihre Interessen in einer möglichen Diskussion mit dem MDK und auch vor Gericht.
2012-07-14