DCM Renditefonds 23: Geschädigtengemeinschaft und Klagen für betroffene Anleger

Schadensersatz für DCM Renditefonds Anleger.

DCM Renditefonds 23: Geschädigtengemeinschaft und Klagen für betroffene Anleger

DCM 23, Immobilienfonds, Prime Office REIT AG, Verluste, Aktien, Übertragung, übertragen, Interessengemeinschaft, Schadensersatz, Klagen, klagen, Anlegergemeinschaft

Am Ende der Immobilienbeteiligung DCM 23 blieb für Anleger nur ein Scherbenhaufen: Sie mussten große Verluste verbuchen. Nun stellt sich die Frage, wie es hierzu kommen konnte. Interessengemeinschaft möchte Licht ins Dunkel bringen. Parallel sind individuelle Schadensersatzklagen möglich.

Ist das letzte Kapitel in der unerfreulichen Geschichte des (ehemaligen) Immobilienfonds DCM 23 schon geschrieben? Nachdem im Frühjahr die rasche Auflösung des DCM 23 herbeigeführt wurde, wurden Anfang Juli 2012 die Aktien der Prime Office REIT AG in die Depots der Anleger überführt. Für viele Anleger war die Nachricht, wie wenige Aktien sie erhalten, ein Schock: Gut 90 % Verlust mussten sie realisieren. Seitdem ist der Kurs der Prime Office REIT AG-Aktien zwar etwas gestiegen, aber immer noch deutlich unter dem Einstiegskurs.

Im Jahr 2005 wurde der Immobilienfonds DCM 23 auf den Markt gebracht. Im Jahre 2007 übertrugen der Fonds gemeinsam mit den Schwesterfonds DCM 16, DCM 18 und DCM 22 die Fondsimmobilien an die Prime Office REIT AG. Die Fonds erhielten im Gegenzug Aktien. Erst im Sommer 2011 schaffte es die Prime Office REIT AG an die Börse, allerdings entsprach der Einstandspreis nicht den Erwartungen der Anleger der DCM Fonds. Und angesichts des schwächelnden Kurses keimt auch nur wenig Hoffnung auf baldige Besserung. Viele Anleger des DCM 23 fragen sich, wie es zu diesen herben Verlusten kommen konnte.

Interessengemeinschaft und Schadensersatzklage für Anleger

Zahlreiche Anleger des DCM 23 wandten sich bereits an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Die Kanzlei verfolgt die Vorgänge rund um die Fonds DCM 16, 18, 22 und DM 23 schon seit geraumer Zeit. Da die Geschehnisse rund um die DCM-Fonds Fragen aufwerfen, gründete der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll eine Interessengemeinschaft für Anleger der DCM Immobilienfonds, um mehr Klarheit in die Ereignisse rund um den Fonds DCM 23 bringen zu können. Anleger des ehemaligen Immobilienfonds DCM 23, die wissen möchten, was sie gegen die DCM unternehmen können, sollten sich der Interessengemeinschaft anschließen. Es haben sich bereits hunderte Anleger der Interessengemeinschaft angeschlossen. Parallel zur Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern des DCM 23 auch individuelle Schadenersatzansprüche wegen falscher Beratung zustehen – zum Beispiel wenn der DCM 23 als sichere Altersvorsorge angepriesen wurde.

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft DCM Immobilienfonds

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
07821/9237680
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de