Debi Select Schreiben von RA Klumpe an Vertriebspartner

Das Schreiben ging wohl heute an die Vertriebspartner heraus. Zusätzlich soll es nach unseren Informationen am Montag nochmals ein weiteres detaillierteres Schreiben geben.

Sehr geehrte Vertriebspartnerin, sehr geehrter Vertriebspartner der Debi-Select-Fonds,

viele von Ihnen wurden in den letzten Wochen und auch Monaten von Ihren Kunden darauf angesprochen, wie es um die Debi Select-Fonds bestellt sei. Wie Sie vielleicht schon wissen, hat die Rechtsanwälte Klumpe, Schroeder + Partner GbR ein Mandat übernommen, in dem es einmal um die Bestandsaufnahme geht, aber vor allem auch darum, auf der Grundlage der Rechts- und Tatsachenlage die Unterstützung für Weichenstellungen in der Zukunft zu geben.

Mancher von Ihnen hat sich in jüngerer Zeit direkt an die Kanzlei gewandt. Auch viele Anleger haben angerufen oder ihre Anliegen schriftlich geschildert. Angesichts der großen Anlegerzahl von über 9.000 Anlegern war es nicht immer möglich, die Anfragen zu beantworten. Wir haben die Fragen, die sehr oft identische Themenkreise betreffen, gebündelt. In den nächsten Tagen werden wir der Fondsgeschäftsführung ein Schreiben zur Verfügung stellen, welches an die Anleger versandt wird und in dem wir auf diese Fragen umfassend eingehen werden. Es sind rechtliche Themen (z.B. Kündigung, Frage nach Abfindungsguthaben, Fragen nach Auskünften über Mitgesellschafter, Fragen über etwaige Nachschusspflichten, die Gefahr der Rückzahlung von Vorab-Ausschüttungen u.a.m.). Die rechtlichen Fragen hängen häufig mit Fragen im Tatsächlichen zusammen. Wie wurden die Gelder investiert? Wie ist der Stand der getätigten Investitionen? Wie kann es weitergehen?

Manche Anleger haben auch ihre persönlichen Schicksale dargestellt.

Wir wissen, dass ein regelmäßiger Informationsaustausch gerade in dieser Zeit wichtig ist. Angesichts der Anlegerzahl ist es aber nicht möglich, eine jederzeitige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen.

Wir haben folgende E-Mailadresse eingerichtet, an die Sie Fragen richten können:

info-debiselect@rechtsanwaelte-klumpe.de

Wir werden auch künftig die Fragen bündeln und in Rundschreiben, die per E-Mail versandt werden, auf die Dinge eingehen.

Wir arbeiten auch noch daran, eine Telefon-Hotline einzurichten. Einstweilen bitten wir Sie, Ihre Anliegen an die oben genannte E-Mailadresse zu richten.

Wir sind des Weiteren sukzessive mit den Anwälten in Kontakt getreten, die sich an uns bzw. in den letzten Wochen an die Fondsgeschäftsführung gewandt haben und die Interessen beteiligter Anleger vertreten. Mit Herrn RA. Blazek, der schon sehr viele Anleger vertritt, hatten wir gestern ein ausführliches Gespräch. Mit Herrn Kollegen Blazek ist besprochen, dass ganz im Sinne des Transparenzanliegens von Ihnen und Ihren Anlegern im Rahmen eines noch abzustimmenden Verfahrens Einsicht in die Unterlagen der Fondsgesellschaften genommen werden kann. Herr Blazek hat Recht, wenn er ausführt, dass erst nach Transparenz und Feststellung der tatsächlichen Vermögenssituation belastbare Fortführungsszenarien zur Abstimmung gestellt werden können.

Die Gesellschafterversammlungen der drei Debi Select-Fonds sollen nun aller Voraussicht nach am 21.04.2012 stattfinden. Da ordentliche Gesellschafterversammlungen am Sitz der Gesellschaft stattfinden sollen (das wäre Landshut), wird überprüft, ob eine außerordentliche Gesellschafterversammlung auch an einem anderen Ort möglich ist. Viele Anleger haben schon München vorgeschlagen. Wir werden im Rahmen des nächsten Anlegerrundschreibens auch auf diese Frage noch eingehen.

Sollten Sie noch spezielle Punkte haben, die von allgemeiner Bedeutung sind und die im Rahmen des nächsten Anleger-Informationsschreibens berücksichtigt werden sollen, bitten wir darum, bis längstens 09.03.2012, 12:00 Uhr Ihre ergänzenden Fragen an obige E-Mailadresse zu richten. Als Anhang finden Sie einen Katalog der Fragen, die am häufigsten an uns herangetragen wurden bzw. der Punkte, die es im Rahmen der erforderlichen Transparenz zu klären gilt.

Wir wissen, dass auch Sie von vielen Anlegern mit Fragen bombardiert werden. Manch einer von Ihnen hat mitgeteilt, dass eine Zwischeninformation regelmäßig besser ist als keine Information. Sie haben Recht damit. Allerdings mussten in den letzten Wochen auch von uns zunächst Prioritäten gesetzt werden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, auf alle berechtigten Anliegen der Anleger einzugehen und Lösungen vorzuschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Werner Klumpe,

Rechtsanwalt