Dr. Peters Schiffsfonds möglicherweise in schwerer See
Die Entwicklungen bei den Schiffsbeteiligungen der Dr. Peters Group zeigt, dass die Krise der Schifffahrt die betroffenen Anleger hart treffen kann. Zahlreichen Dr. Peters Schiffsfonds soll die Krise der Schifffahrt Schwierigkeiten bereiten. Die Sanierungskonzepte garantieren den Anlegern möglicherweise keine endgültige Sicherheit.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aufgrund der anhaltenden Krise soll beispielsweise den Anlegern der VLLC- Fonds der Dr. Peters Group derzeit eine Kapitalerhöhung drohen. Erst im vergangenen Jahr musste der Dr. Peters DS- Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power den Weg in die Insolvenz antreten, nachdem die Sanierungspläne der kriselnden Schiffsfonds keinen Erfolg hatten.
Der erst kürzlich in Schieflage geratene Schiffsfonds Dr. Peters DS- Fonds Nr. 56 MS Cape Campbell habe frisches Kapital benötigt. Dieses sollte primär durch die Anleger zur Verfügung gestellt werden. Weil das notwendige Kapital bislang jedoch nicht aufgebracht werden konnte, müssen die Anleger derzeit bis auf weiteres auf ihre Ausschüttungen verzichten. Betroffene Anleger, die eine Kapitalerhöhung nicht in Betracht ziehen, müssen unter Umständen mit einer Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen rechnen.
Selbst wenn die betroffenen Anleger der Dr. Peters Schiffsfonds bei einer Kapitalerhöhung mitziehen, kann nicht garantiert werden, dass ihre Beteiligung abgesichert ist. Wenn nämlich die Einnahmen der Dr. Peters Fondsschiffe weiter sinken und die Ausgaben demgegenüber steigen sollten, könnte unter Umständen früher oder später ein Notverkauf in Betracht gezogen werden.
Die betroffenen Dr. Peters – Anleger sollten ihre Situation nicht tatenlos hinnehmen und die weiteren Entwicklungen abwarten. Sie sind keineswegs schutzlos gestellt. Es empfiehlt sich, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Oftmals sind die Anlageberatungsgespräche aufgrund fehlender Aufklärung der Anleger über die Risiken nicht ordnungsgemäß verlaufen, sodass ihnen Schadensersatzansprüche zustehen können.
Lassen Sie sich als Schiffsfondsanleger durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten, der nicht nur umfangreich und einzelfallbezogen prüfen kann, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen, sondern Ihnen ebenfalls helfen kann, in Zukunft die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren und verfügen so über die dazu notwendige Erfahrung und Kompetenz.
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