Im NSU-Prozess hat die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben wegen einer angeblichen „medialen Vorverurteilung“ die Einstellung des Verfahrens gegen ihren Mandanten gefordert. Ein faires Verfahren sei nicht mehr möglich, argumentierte Anwältin Nicole Schneiders. Die als Anwältin der Neonazi-Szene bekannte Verteidigerin warf Medien Stimmungsmache gegen ihren Mandanten vor und kritisierte, dass auch offizielle staatliche Stellen die NSU-Mordserie als Fakt betrachteten.