Flextrom Insolvenz:was tun?

Am Freitag hat der Berliner Energieanbieter Flextrom AG Insolvenz angemeldet. Betroffen sind rund 500.000 Haushaltskunden der Flexstrom-Gruppe, zu der auch die Unternehmen Löwenzahn Energie und OptimalGrün gehören.
Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Haushalten, vorerst Ruhe zu bewahren. Die Insolvenz ist nicht gleichbedeutend mit Lieferstopp. So lange Flexstrom-Kunden noch mit Energie versorgt werden, müssen sie sich vertragstreu verhalten – also auch die monatlichen Abschläge zahlen. Größere Vorauszahlungen sollte man allerdings nicht leisten, bis die Dauer der weiteren Versorgung feststeht. Erteilte Einzugsermächtigungen sollten Sie möglichst sofort widerrufen. Kürzlich abgebuchte Beträge können Kunden von ihrer Bank binnen acht Wochen zurückbuchen lassen. Die Kündigung des Stromvertrags ist in den darin geregelten Fristen möglich, die Anmeldung der Insolvenz berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung.
Quelle:VBZ Berlin