Zurzeit erhalten Verbraucher überraschend Post von der Gesellschaft für Energieversorgung (GFE) aus Rheine. Dem Schreiben sind jeweils Auftragsformulare zur Stromlieferung von drei verschiedenen Unternehmen beigefügt. Wer sich nicht für eines der Angebote entscheidet, dem wird „eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 119 Euro je Angebotsvergleich“ angedroht.
Den Betroffenen kommt das Geschäftsgebaren spanisch vor. Die meisten Ratsuchenden können sich nicht erinnern, jemals einen kostenpflichtigen Auftrag zum Stromanbietervergleich, geschweige denn an die GFE, erteilt zu haben.
Licht ins Dunkel bringt vielleicht die Schilderung eines Betroffenen, der auf einem Flohmarkt von einem Werber angesprochen wurde und – nachdem ihm ein kostenloser Stromanbietervergleich mit erheblichem Einsparmöglichkeiten offeriert wurde – per Postkarte an einem Gewinnspiel teilgenommen hat. Unterlagen wurden dem Verbraucher jedoch nicht ausgehängt.
Unser Rat: Von der Gesellschaft für Energieversorgung zunächst einen Nachweis über die Zahlungsverpflichtungen verlangen und vorerst nicht zahlen. Selbst wenn sich im Kleingedruckten ein Hinweis auf eine etwaige Bearbeitungsgebühr verbergen sollte, wäre dieser unwirksam und würde die Betroffenen nicht zur Zahlung verpflichten.
Auch die dem Schreiben beigefügte „Kundenbelehrung“ der Gesellschaft für Energieversorgung sollten Verbraucher auf keinen Fall unterschreiben. Hier ist zum Beispiel noch der längst in Insolvenz befindliche Versorger TelDaFax aufgelistet. Dass die GFE Angebote seriös verglichen hat, sei stark zu bezweifeln. In den der Verbraucherzentrale vorliegenden Angebotsformularen ist außer Grund- und Arbeitspreis nichts eingetragen. Insbesondere fehlen wichtige Daten wie Jahresverbrauch und persönliche Daten des Kunden. Die angegebenen Preise sind keineswegs günstig. Mit einem Preischeck bei einem Tarifrechner im Internet kann jeder Verbraucher selbst feststellen, dass es erheblich günstigere Angebote gibt.
Verbraucher sollten vorsichtig sein, wenn sie an Ständen auf Floh- oder Wochenmärkten sowie vor großen Verbrauchermärkten von einem Werber angesprochen werden und ihnen ein kostenloser Check der Angebote von Strom- und Gasversorgern von der GFE angeboten wird.
Quelle:VBZ NRW