Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Aktionären gestärkt.
In einem jahrelangen Rechtsstreit über den spektakulären Abgang von Daimler-Chef Jürgen Schrempp 2005 erweitern die Luxemburger Richter das Recht von Anlegern auf bessere Information.Konzerne dürften wichtige Personalentscheidungen nicht erst dann öffentlich machen, wenn sie bereits getroffen sind – sondern schon, wenn sie vorbereitet werden, lautet das Urteil von heute.
2012-06-28