Grundsatzentscheidung

Auch im Falle eines Terrorangriffs darf der Verteidigungsminister nicht allein über den Einsatz der Bundeswehr im Inland entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte heute eine entsprechende Bestimmung des Luftsicherheitsgesetzes für nichtig und setzten damit eine Grundsatzentscheidung des letzten Jahres um.  Auch in Eilfällen ist eine Entscheidung der gesamten Bundesregierung nötig.