Kinderpornografie-Verfahren gegen Zschäpe

Das Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe wurde nicht weiter verfolgt, weil die sonstigen Vorwürfe – unter anderem die Mittäterschaft an zehn Morden – schwerer wiegen.