Die Bundespolizei darf Zugreisende auf bestimmten Strecken ohne konkreten Verdacht kontrollieren und nach ihrem Aussehen auswählen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.
2012-03-27
Die Bundespolizei darf Zugreisende auf bestimmten Strecken ohne konkreten Verdacht kontrollieren und nach ihrem Aussehen auswählen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.
© Copyright www.dasmorgengrauen.de powered by Legite GmbH