Fachanwalt erhebt Klage gegen Berliner Sparkasse wegen Falschberatung.
Seit März 2012 ist der Mischfonds LBB Stratego Grund geschlossen. Ein baldiges Ende der Schließung ist nicht absehbar. Welche Rechte können die Anleger geltend machen? Interessengemeinschaft für Anleger.
Der Mischfonds LBB Stratego Grund setzte am 30.03.2012 die Anteilsrücknahme für unbestimmte Zeit aus. Hintergrund der Schließung waren die Probleme der offenen Immobilienfonds, in die der Mischfonds investierte. Da die Krise der offenen Immobilienfonds noch nicht überstanden ist, steht in den Sternen, ob die Anleger des LBB Stratego Grund auf eine baldige Wiedereröffnung der Fonds hoffen können. Ungeachtet dessen erhielten die Anleger kürzlich eine Ausschüttung.
Schließung ist für unbegrenzte Zeit möglich
Der von der Sparkasse Berlin vertriebene LBB Stratego Grund (Wertpapierkennnummer A0ERSF) wurde im Jahr 2005 gestartet und investiert schwerpunktmäßig in 15 offene Immobilienfonds. Allerdings haben etliche dieser Zielfonds mit schweren Problemen zu kämpfen, was sich auch auf den LBB Stratego Grund auswirkt. So wurden die Zielfonds Morgan Stanley P2 Value, TMW Weltfonds, KanAm Grundinvest und seit neuestem auch der SEB Immoinvest von der endgültigen Auflösung ereilt und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Beim Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde die Schließung um weitere 9 Monate verlängert. In Zahlen ausgedrückt war am 30.04.2012 bei 52,55 % der Zielfonds des LBB Stratego Grund keine Anteilsrückgabe möglich.
Doch auch im Fall einer Wiedereröffnung des LBB Stratego Grund – deren Termin noch nicht absehbar ist – müssen sich die Anleger auf grundlegende Veränderungen einstellen. So wird ab dem 01.01.2013 die Anteilsrücknahme nur noch bedingt und nicht mehr jederzeit möglich sein. So können Anleger ab nächstem Jahr pro Kalenderhalbjahr nur noch Anteile im Wert von 30.000 Euro zurückgeben. Auch wird eine Mindesthalte- und Kündigungsfrist für die Anteile eingeführt. Die Fondsgesellschaft LBB Invest kündigte dies in einer Anlegerinformation vom 12.04.2012 an.
Schadensersatz bei falscher Anlageberatung
Anleger des Mischfonds LBB Stratego Grund, die sich momentan von ihren Anteilen trennen möchten, können ihre Anteile an der Börse verkaufen. Dabei können allerdings durch Kursschwankungen und Verkaufsgebühren Verluste auf die Anleger zukommen. Eine Alternative zum Börsenverkauf und zum Warten auf die Wiedereröffnung bietet die rechtliche Überprüfung der Beteiligung am LBB Stratego Grund durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann geklärt werden, ob die Anleger sich von ihren Anteilen am LBB Stratego Grund trennen können und im Gegenzug Schadensersatz von der Bank fordern können.
Ein Schadensersatzforderung gegen Banken oder Berater kann beispielsweise dann bestehen, wenn die Anleger bei der Anlageberatung nicht richtig über die Risiken, die mit einer Investition in einen Mischfonds wie den LBB Stratego Grund verbunden sind, aufgeklärt wurden. So war ein Hinweis darauf, dass Mischfonds unbefristet schließen können, notwendig. Das Schließungsrisiko war auch nicht fernliegend, da die Krise der offenen Immobilienfonds bereits im Jahr 2004 begann. Auch war der LBB Stratego Grund wegen der Schließungsmöglichkeit nicht für Anleger geeignet, die jederzeit über ihr Geld verfügen wollen. Auch musste Anlegern ein Prospekt, in dem der LBB Stratego Grund beschrieben wird, übergeben werden.
Wurden diese oder ähnliche Aufklärungspflichten verletzt, bestehen für die Anleger des LBB Stratego Grund gute Chancen, dass sie Schadensersatz verlangen können. Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Unabhängig hiervon können Anleger sich der Interessengemeinschaft LBB Stratego Grund anschließen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in den LBB Stratego Grund investierten.
Weitere Informationen:
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.
Kontakt:
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