Die Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG hat eine neue Treuhandkommanditistin – Die Rechtsprechung hat entschieden, dass Anleger ein Recht auf Auskunft über die mitbeteiligten Anleger haben; wie wird dadurch der Anlegerschutz gestärkt? – von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann
Der Name der Gesellschaft lautet FTW Treuhand Nord GmbH. Diese stellt sicher, dass die Gesellschaft wieder handlungsfähig ist, nachdem die United Investors Treuhand GmbH zuerst in die Insolvenz fiel und danach aus der Gesellschaft ausschied.
Nach einer Anfrage für die bereits vertretenen Anleger konnte die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte nunmehr von der neuen Treuhänderin die Liste der 941 Anleger der Gesellschaft erhalten. Dies ermöglicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der in seiner Entscheidung vom 11.01.2011 zum Az. II ZR 187/09 entschieden hatte, dass sich Anleger einer Kommanditgesellschaft gegenseitig kennenlernen dürfen und dass daher jeder Anleger ein Recht auf Auskunft über die mitbeteiligten Anleger hat. Was bedeutet das für die betroffenen Anleger der Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG, welche rechtlichen Möglichkeiten stehen den einzelnen Anlegern zu?
Einsichts- und Auskunftsrecht
Kaum ein Anleger weiß, dass er gegenüber der Anlagegesellschaft erhebliche Rechte hat. So kann er jederzeit Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Gesellschaft, deren Mitgesellschafter er schließlich ist, verlangen. Das bedeutet, dass der einzelne Anleger auch Auskunft über diverse Entscheidungen der Vergangenheit und auch zu seinen Mitanlegern verlangen kann.
Anlage mit Risiken
Anleger, die bei der Metropolitan investiert haben, sollten wissen, dass sie sich an einer Gesellschaft als sog. Treugeberkommanditist beteiligt haben. Die Beteiligung hat unternehmerischen Charakter und ist nicht vor dem Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit kündbar, zudem könnte ein Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust der eingezahlten Anlagesumme bestehen.
Chance auf Rückabwicklung bei Falschberatung
Anleger, die hierüber nicht richtig informiert worden sind, können gegen ihren Berater oder die beratende Bank rechtlich vorgehen und die Rückabwicklung der Kapitalanlage verlangen. Dies gilt auch dann, wenn der Anleger von seiner Bank nicht über sog. Provisionsrückvergütungen aufgeklärt worden ist, die die Bank vom Fonds erhalten hat.
Chance auf Widerruf der Beteiligung
Anleger, die die Beteiligung in einer sog. Haustürsituation abgeschlossen haben, können diese auch heute noch widerrufen. Dies liegt daran, dass die Widerrufsbelehrung, welche die Gesellschaft seinerzeit verwendet hat, nicht hinreichend vom übrigen Vertragstext abgehoben ist. Hier ist noch unklar, ob die neue Treuhänderin Anleger aufgrund dieser Argumentation freiwillig aus der Kapitalanlage entlassen wird.
Beobachten, wie es weitergeht
Nachdem die Anleger der Metropolitan wohl den ersten Schock überwunden haben, der mit der Inhaftierung zahlreicher Verantwortlicher aus dem Kreis der S&K Unternehmensgruppe und der United einherging, sollten betroffene Anleger prüfen lassen, wie werthaltig die Investments der Metropolitan sind und wie weiter investiert werden soll.
Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann rät: „Rechtlich gesehen haben die betroffenen Anleger nun verschiedene Möglichkeiten vorzugehen. Auf jeden Fall sollten die Anleger die Chance nutzen, sich gut über die eigene Situation zu informieren und dann zu überlegen, ob sie gegenüber der Gesellschaft die außerordentliche und fristlose Kündigung erklären. Die Möglichkeit besteht, schließlich sind sowohl Komplementärin als auch Treuhänderin ausgetauscht worden. Wer von der Anlagestrategie der United-Gruppe überzeugt worden ist, sieht sich nun völlig neuen Mitspielern und Strategen gegenüber. Dies dürfte eine gesonderte Ausstiegsmöglichkeit ebenfalls eröffnen.“
Da nicht jeder Fall eines Anleger dem eines anderen Anlegers gleicht, muss in jedem Fall einzeln geprüft werden, welche Handlungsalternative möglich und sinnvoll ist. Betroffene Anleger sollten sich bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt über die aktuelle Situation und die verschiedenen Lösungswege informieren, bevor es zu spät ist. Ansprechpartner für Fragen ist Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann unter kontakt@dr-schulte.de. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dies am besten in einer starken Gemeinschaft geschehen kann. Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte bieten daher die Möglichkeit, sich an der Anlegergemeinschaft Metropolitan zu beteiligen.
V.i.S.d.P.:
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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