Müssen wir Jochen Resch eine Unterlassungserklärung schicken?

Das sieht so aus,d enn er verstösst unserer Meinung nach ganz klar gegen unsere Markenrechte. Das mag ja aus seiner Sicht eine interessante Werbung sein, aber irgendwie muss der Schutz einer Marke ja auch Sinn machen. Was macht Jochen resch? Nun er hat ein „Werbedoukument“ mit dem namen „diebewertung“ gespeichert. Im Text selber kommt aber weder das Wort vor noch wird dort irgendwas bewertet. In Programmiererkriesen, so haben wir erfahren, nennt man das „Kontentjacker“-smile. Nun sind das Methoden die wir einem solch seriösen Menschen wie Jochen Resch, immerhin mit einer wichtigen Funktion der Verbraucherzentrale Brandenburg usw, nicht zutrauen. Wir hätten ja kein Problem damit, wenn er die Worte die bewertung trennt. Dann wäre das kein Verstoß gegen unsere Markenrechte. Nun übersenden wir ihm eine Unterlassungserklärung dazu. Sowas muss ja nicht sein, wenn er es einfach weggenommen hätte wäre ja alles in Ordnung gewesen. Soviel Mandate kann Ihnen das doch nicht bringen liber Jochen Resch,oder?