In Deutschland wurde der Muttertag 1922/23 vom Verband Deutscher Blumengeschäftsinhaber mit Plakaten „Ehret die Mutter“ in den Schaufenstern etabliert und – betont unpolitisch – als Tag der Blumenwünsche gefeiert. Mit Plakaten in Schaufenstern, kleineren Werbekampagnen und Veranstaltungen bis hin zu Muttertagspoesie wurde dem ersten deutschen Muttertag am 13. Mai 1923 durch den Vorsitzenden des Verbandes, Rudolf Knauer, der Weg bereitet. Ab 1926 wurde die Propagierung des Muttertages an die Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundung übertragen, um „Kirche und Schule zu gewinnen und die Regierung dahin zu bringen, den Muttertag am zweiten Sonntag im Mai als offiziellen Feiertag festzulegen“.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Feier des Muttertags mit der Idee der „germanischen Herrenrasse“ verknüpft. Besonders kinderreiche Mütter wurden als Heldinnen des Volkes zelebriert, da sie den „arischen Nachwuchs“ fördern sollten. 1933 wurde der Muttertag zum öffentlichen Feiertag erklärt und erstmals am 3. Maisonntag 1934 als „Gedenk- und Ehrentag der deutschen Mütter“ mit der Einführung des Reichsmütterdienst in der Reichsfrauenführung begangen. Die religiös anmutenden Feierlichkeiten („Mütterweihen“) wurden in Konkurrenz zu christlichen Feiern auf sonntags um 10 Uhr angesetzt. 1938 wurde zusätzlich das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter eingeführt,das am Muttertag am 21. Mai 1939 erstmals verliehen wurde.
Der zweite Sonntag im Mai 1949 war der 8. Mai. Somit fand der Muttertag 1949 noch in der westalliierten Trizone statt. Die 15 Tage später am 23. Mai 1949 mit der Verkündigung des Grundgesetzes gegründete Bundesrepublik Deutschland beging ihren ersten Muttertag somit erst 1950. Der nicht-gesetzliche Feiertag hat hinsichtlich des Blumenverkaufs eine Sonderstellung. So dürfen Blumenläden an diesem Tag in aller Regel geöffnet bleiben. In Baden-Württemberg gilt dies jedoch nicht, wenn der Muttertag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, wie z. B. im Jahr 2008 auf Pfingstsonntag. Der Muttertag ist nicht gesetzlich verankert, vielmehr basiert dessen Datum auf Übereinkünften von Wirtschaftsverbänden. Die Floristenverbände haben den zweiten Sonntag im Mai als Muttertag festgelegt, was dazu führt, dass Pfingstsonntag und Muttertag auf denselben Tag fallen, wenn Ostern spätestens am 26. März gefeiert wird. Zuletzt traf das für die Jahre 1978, 1989 und 2008 zu. Da einige Ländergesetze die Ladenöffnung am Pfingstsonntag untersagen, darf – so beschloss es der deutsche Einzelhandel 1949 – in solchen Fällen ein Ersatztermin gesucht werden. Im Jahre 2007 entbrannte deswegen eine Diskussion zwischen deutschem Einzelhandel und Kalenderverlagen. Die Diskussion endete nach längerem Hin und Her damit, dass der Muttertag 2008 ganz regulär am zweiten Maisonntag, also dem Pfingstsonntag stattfand. Die Entscheidung kam für einige Kalenderverlage jedoch zu spät, sodass viele Kalender für das Jahr 2008 den Muttertag fälschlicherweise am 4. Mai eingetragen hatten.