Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, bedarf es eines Pflegegutachtens.Nach dem Ergebnis des Pflegegutachtens wird dann die Einstufung in die Pflegestufe als Leistungsstufe vorgenommen. 

Als Pflegesachverständige kann ich Ihnen eine Vielzahl von Hilfestellungen geben. Viele fragen sich wie ich ihnen helfen kann und ob das Sinn macht.

Meine Angebote sind:

  • Individuelle Beratung
  • Analyse Ihres Pflegebedarfs nach den Richtlinien der Pflegeversicherung
  • Hilfestellung zur Antragsstellung der Einstufung oder zur Höherstufung
  • Unterstützung bei der Führung eines Pflegetagebuches
  • Überprüfung von Gutachten
  • Hilfe bei einem Gutachten Im Widerspruchsverfahren
  • Hilfe im Umgang mit Kranken/Pflegekassen
  • Gutachtenerstellung nach den Richtlinien des SGB XI
  • Hilfestellung und Beratung bei Demenzerkrankung

Schulung und Weiterbildung, Pflegegutachten, Umgang mit dem MDK, Pflegeplanung, Qualitätmanagement. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, telefonisch oder per Mail und vereinbaren Sie einen Termin für eine individuelle Beratung.

www.pflegesg.de