Pflege-ein Thema welches bei der alternden Bevölkerung in Deutschland immer wichtiger wird. Wir sind kein Pflegedienst, wir kommen „Vorher“- der private Pflegegutachter. Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung kann der erhalten, der eine pflegebedürftige Person ständig pflegt. Für die Höhe der Geldleistungen ist der MDK-medizinischer Dienst der Krankenkasse- zuständig. Aber Vorsicht!!- dieser arbeitet im Auftrag der Pflegeversicherung, ist also mithin daran interessiert, die erforderlichen Pflegeleistungen so gering wie möglich einzuschätzen, um somit auch Geld für die Pflegeversicherung einzusparen.Genau hier hilft ihnen der private Pflegegutachter/die private Pflegegutachterin. Sie erstellt ein objektives Gutachten, diskutiert dieses mit dem MDK und unterstützt sie, wenn erforderlich,dann bei einer sozialgerichtlichen Auseinandersetzung mit dem MDK. Verschenken sie kein Geld, denn sie haben ein Recht auf diese Leistungen.
Sie finden unter www.pflegegutachten-zentrale.de und www. pflegegutachter-verzeichnis.de