Klar, aber noch nicht einheitlich
Rodgau, Juli 2012 – Seit dem 1. Juli 2012 ist ein umfassendes Paket der Eurocodes, also der europäischen Normen der Reihe DIN EN 1990 bis 1999, bauaufsichtlich eingeführt. Dazu zählen die Eurocodes 0 „Grundlagen, 1 „Einwirkungen“, 2 „Betonbau“, 3 „Stahlbau“, 4 „Verbundbau“, 5 „Holzbau“, 7 „Grundbau und 9 „Aluminiumbau“. Nach der bauaufsichtlichen Einführung folgt die Übernahme der entsprechenden Normen in die Listen der technischen Baubestimmungen auf Ländereben.
Da der Eurocode 6 „Mauerwerksbau“ mitsamt allen nationalen Anhängen noch nicht komplett vorliegt, konnte er auch nicht zum 1.7. 2012 bauaufsichtlich eingeführt werden. Um dennoch die schon nutzbaren, da komplett vorhandenen Teile dieser Euronorm anwenden zu können, gibt es eine Gleichwertigkeitserklärung. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem in einer Übergangszeit von ca. zwei Jahren sowohl die DIN 1053-1:1996-11 weiterhin wie auch der neue EC 6 angewendet werden dürfen.
Konkret bedeutet dies, dass die bisherigen nationalen Bemessungsnormen zum Mauerwerk bauaufsichtlich eingeführt bleiben. Gleichzeitig können aber der Eurocode 6 wie auch die dazugehörigen nationalen Anhänge von den Tragwerksplanern alternativ angewendet werden.
Aktuell liegen alle EC 6-Normenteile und nationalen Anhänge für die „kalte“ Bemessung vor. Deshalb können diese sofort für genormte Produkte wie PORIT Porenbeton sowie für Mauerwerksprodukte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung in Bauteilen ohne Anforderungen an den Brandschutz angewendet werden. Auch die europäische Bemessungsnorm EC 6-1-2 für den Brandfall ist ab dem Zeitpunkt anwendbar, ab dem der zugehörige nationale Anhang offiziell vorliegt. Es gilt das sogenannte Mischungsverbot. Verschiedene, komplette Bauteile eines Bauwerkes dürfen zwar nach unterschiedlichen Verfahren – DIN oder Eurocode – bemessen werden. Jedoch darf ein Bauteil nicht gleichzeitig in der „kalten“ Bemessung nach EC 6 und in der „heißen“ Bemessung nach der alten Norm bemessen werden. Mit einer endgültigen bauaufsichtlichen Einführung des kompletten Eurocode 6 ist frühestens zum 1.1. 2014 zu rechnen.
Schon heute, fast eineinhalb Jahre vor der endgültigen bauaufsichtlichen Einführung des EC 6 lassen sich also Bauteile aus PORIT Porenbeton für die „kalte“ Bemessung nach dem neuen EC 6 sowohl nach dem genauen Verfahren (EC 6-1-1) als auch dem vereinfachten Verfahren (EC 6-3) nachweisen und entsprechend ausführen. Voraussichtlich ab Herbst diesen Jahres – wenn der zugehörige nationale Anhang (EC 6-1-2 NA) veröffentlicht wurde – ist dann auch die „heiße“ Bemessung für PORIT Porenbetonbauteile nach EC 6 möglich.
PORIT ist die Marke von fünf mittelständischen Herstellern von Porenbeton, die ihre Produkte im gesamten Bundesgebiet und den angrenzenden europäischen Nachbarländern vertreiben. Jedes Unternehmen für sich ist ein Kompetenzzentrum mit einer umfangreichen, aufeinander abgestimmten Produktpalette, die zudem einer permanenten Qualitätskontrolle unterliegt. Dank regionaler Nähe zum Kunden werden Marktbedürfnisse erkannt und Produkte für die Zukunft erarbeitet. Die Positionierung im mittelständischen Bereich macht den stetigen Erfolg der PORIT Gruppe aus.
Fotohinweis: PORIT
Kontakt:
PORIT GmbH
Birgit Voigt
Am Opel-Prüffeld 3
63110 Rodgau
06106 280921
b.voigt@porit.de
http://www.porit.de
Pressekontakt:
Flüstertüte – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sven-Erik Tornow
Entenweg 15
50829 Köln
0221 2789004
sven.tornow@fluestertuete.de
http://www.fluestertuete.de