Prisma Life erwirkt einstweilige Verfügung gegen Escher

Schlecht recherchiert, zu diesem Ergebnis könnte man kommen, wenn man den Bericht des Unternehmens Prisma Life liest. In der Tat, auch wir hatten den Bericht natürlich im Fernsehen gesehen und über so manche Darstellung dort den Kopf geschüttelt. Nun also hat Prisma Life eine Einstweilige Verfügung gegen Escher erwirkt.
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Die führende Liechtensteinische Versicherungsgesellschaft PrismaLife AG wehrt sich erfolgreich gegen einseitige Berichterstattung des MDR. In einem TV-Beitrag der Sendung „Escher. Der MDR-Ratgeber“ vom 8. März 2012 werden Behauptungen über die PrismaLife AG und ihr Partnerunternehmen AFA AG aufgestellt, die falsch sind.

Unter anderem kommt ein – durch den MDR so bezeichneter – „Fachanwalt für Anlegerschutzrecht“ namens Stefan Schöne zu Wort, der behauptet: „Wir haben bisher alle Verfahren gewonnen.“

Tatsache ist jedoch, dass Stefan Schöne weder Fachanwalt für Anlegerschutzrecht ist, noch stimmt seine Aussage zum Stand der Verfahren.

Zahlreiche weitere Behauptung im Beitrag sowie Aussagen über Vertragsabschlüsse mit der PrismaLife AG und die sogenannte Kostenausgleichsvereinbarung (KAV), die Versicherungskunden maximale Transparenz über die Kosten seiner Police gewährt, darf der MDR nach Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht wiederholen. Auch der Eindruck, das Landgericht Dresden habe in einem Urteil die Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) als rechtlich unzulässig erachtet, ist falsch.
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