Vom belieben Anlegermodell zum Sorgenkind – es steht nicht alles zum Besten in der Branche der Lebensversicherungsfonds. Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 geltend machen?
Vor einigen Jahren waren Lebensversicherungsfonds beliebte Kapitalanlagen. Daher entwickelte auch das Emissionshaus Ideenkapital, eine Tochter des Versicherungskonzerns ERGO, Lebensversicherungsfonds. Der Fonds Ideenkapital Prorendita 2 investierte in „gebrauchte“ britische Kapitallebensversicherungen. In den Jahren 2005 bis 2006 beteiligten sich rund 2.350 Anleger an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 2. Insgesamt legten Anleger rund 50 Mio. Euro in dem Fonds an, der mit diesem Geld auf dem Zweitmarkt ca. 2.000 Policen britischer Kapitallebensversicherungen erwarb. Der Fonds bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren. Jedoch entwickelten sich viele Lebensversicherungsfonds nicht wie erwartet.
Änderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt sorgten dafür, dass sich viele Lebensversicherungsfonds einem gewandelten Markt gegenüber sahen. Durch die Finanzkrise sahen sich die britischen Lebensversicherer gezwungen, die Rückkaufwerte der Policen sowie die Schlusszahlungen zu verringern. Auch erlahmte der Policenhandel. Dies brachte die Kalkulationen etlicher Lebensversicherungsfonds ins Wanken, da sich Lebensversicherungsfonds wie der Prorendita 2 über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanzieren. Zu den negativen Auswirkungen dieser Entwicklung zählt, dass Anleger auf ihre Ausschüttungen verzichten müssen. Wie erfolgreich der Prorendita 2 sich zukünftig mit dem geänderten Markt arrangieren wird, bleibt abzuwarten.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gründet Interessengemeinschaft für Anleger der Prorendita-Fonds
Anleger des Prorendita 2, die ihr Geld angesichts der Entwicklung des Lebensversicherungsmarkts keinen weiteren Risiken aussetzen möchten, sollten erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Beratung vor der Investition oft zu wünschen übrig ließ. Beispielsweise versäumten die Berater häufig, die Anleger über die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei verträgt sich das Risiko des Totalverlusts nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!
Haben Anleger, die in den Fonds Ideenkapital Prorendita 2 investierten, das Gefühl, dass auch ihre Anlageberatung Fehler aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 lösen können und Schadensersatz verlangen können. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger des Lebensversicherungsfonds Ideenkapital Prorendita 2. Auch wird vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll eine Interessengemeinschaft für Anleger der Prorendita-Fonds gegründet, damit Anleger gemeinsam gegen die Fondgesellschaft vorgehen können.
Weitere Informationen:
Infoseite Interessengemeinschaft Prorendita
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.
Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
07821/9237680
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de