Prozess gewonnen

Eine frühere Schlecker-Mitarbeiterin aus Baden-Württemberg hat vor Gericht erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt.Das Amtsgericht Heilbronn entschied, dass in ihrem Fall die bei der Kündigung getroffene Sozialauswahl grob fehlerhaft war, wie das Landesarbeitsgericht heute in Stuttgart mitteilte. „Die Kündigung ist unwirksam, und das Arbeitsverhältnis besteht weiter“, sagte ein Gerichtssprecher.