02.07.2012 Erfurt – Der Rechtsanwalt Elmar Vitt aus Salzhausen in Niedersachsen möchte Ende diesen Monats Klage gegen die Hundesteuer, die die Kommunen erheben, einreichen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar den Fall gar nicht erst verhandeln wollte, wird er es wieder in höherer Instanz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg versuchen.
Vitt und das Bündnis „Stoppt die Hundesteuer“, das aus dem Verband für das Deutsche Hundewesen, der Tierschutzorganisation Tasso, dem Deutschen Tierschutzbund und einem Hundemagazin besteht, empfinden die Hundesteuer als unethisch und ungerecht. Das könnte nicht nur Konsequenzen für die Einnahmen der Kommunen haben, sondern könnte die rechtliche Relevanz des Paragraphen des Grundgesetzes zum Steuerfindungsrecht der Kommunen in Frage stellen.
Auf das Problem der Hundesteuer wurde der Rechtsanwalt aufmerksam, als er mit seinem Hund „Sir Monti“ umzog und plötzlich das Doppelte an <a href='http://www.klick-deine-Hundeschule.de‚ title=’Hundesteuer‘ target=’_blank‘>Hundesteuer bezahlen musste. Die Kommunen können nämlich selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe die Steuer anzusetzen ist. Er untersuchte den juristischen Hintergrund dazu und kam zu dem Schluss, dass die Hundesteuer an sich nicht mehr gerechtfertigt sei. 258 Millionen Euro haben die deutschen Kommunen 2010 durch diese verdient, während andere Länder wie England, Frankreich oder Spanien sie schon abgeschafft haben. In Europa steht Deutschland fast alleine da.
Viele glauben an deren Berechtigung, weil sie denken, das Geld würde für die Straßenreinigung und das Entfernen von Hundekot auf öffentlichen Plätzen genutzt werden. Doch in der Realität kommt dieses in einen großen Topf, aus dem beispielsweise auch Schulen saniert werden können. Das ist ein Gegensatz zur KFZ-Steuer, dessen Einnahmen zum Teil in den Bau von Straßen fließen. Das was vom Staat eingenommen wird, wird auch wieder in denselben Sektor investiert – im Gegensatz zur Hundesteuer.
Vitt wirft deren Vertretern außerdem vor, sie würden Liebe gegenüber Hunden bestrafen. Denn die Steuer wird nur für diese erhoben. Für Katzen, Pferde, Hamster oder sogar außergewöhnliche Tiere werden dagegen keine Gebühren erhoben – des Anwalts Meinung nach ohne nachvollziehbaren Grund. Zudem hat schätzungsweise zwischen 20 und 30 Prozent der Hundehalter ihr Tier gar nicht erst angemeldet. Das würde die Steuern noch weniger legal machen, da es dem Zufall überlassen bliebe, wer zahlt und wer nicht.
Trotz Vitts 40-seitigen Schrift, Gutachten und juristischen Veröffentlichungen befand das Bundesverfassungsgericht, dass dieser Fall nicht verhandelt werden sollte. Nun sammelt der Anwalt mit dem Bündnis Unterschriften, die gegen die Steuer sprechen. Er rechnet sich die Chancen für einen Erfolg in Straßburg hoch aus – gerade aus dem Grund, da viele andere europäische Länder die aus dem Mittelalter stammende Hundesteuer für überfällig erklärt haben.
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