Jahr die private Altersvorsorge in den Mittelpunkt. Besonders Riester-Verträge sind ins Gerede gekommen. Zu teuer, zu geringe Renten, bemängeln Kritiker. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg erreichen täglich sorgenvolle Fragen von Verbrauchern, die um ihr Erspartes fürchten. Viele Kunden stellen anhand der jährlich erstellten „Standmitteilungen“ fest, dass ihr Kapital nicht wächst, sondern allenfalls stagniert.
Beispiel 1: Seit neun Jahren läuft der Vertrag von Frau B. bei der Ergo. Eingezahlt hat sie 13.147,92 Euro, der mitgeteilte Stand ist aber 11.906,39 Euro. Um irgendwann einmal ins Plus zu kommen, müsste der Versicherer Frau B. ab sofort jedes Jahr eine Rendite von 4 Prozent gutschreiben.
Beispiel 2: Eine Kundin mit einem Riester-Vertrag der Allianz seit 2001 traut ihren Augen nicht, als sie ihre Information zur Wertentwicklung studiert: „Erhaltene Zulagen + 154,00 Euro“ heißt es da, und – einige Zeilen später – „einbehaltene Verwaltungskosten – 154,48 Euro.“
Beispiel 3: Ein Kunde der Victoria rechnet nach: Im Jahr 10 seines Riester-Vertrages muss er 338,66 Euro für Abschluss- und Vertriebskosten sowie für die Verwaltung zahlen.
Viele Kunden ziehen nach solchen Erfahrungen die Notbremse, kündigen ihren Vertrag und wollen von „Riester“ nichts mehr wissen.
„Ein Riester-Vertrag ist aber eine gute Altersvorsorge – wenn man ihn nicht bei einer Versicherung abschließt“, sagt Günter Hörmann. Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Wer einen ganz normalen Riester-Sparplan bei der Bank oder Sparkasse wählt, könne sich Jahr um Jahr über stetigen Zuwachs seines Kontos freuen. Die Kosten sind laut Verbraucherzentrale fast Null. Zwar sind die Zinsen wegen des geringen Niveaus nicht beeindruckend. Doch die staatlichen Zulagen machen das Konto richtig rund. Das gilt schon für eine Person, aber um so eher, wenn die Einkünfte und damit der Eigenbeitrag gering sind und wegen der Zulagen die Kinderzahl hoch ist. „Riestern lohnt sich also doch – wenn man es richtig macht: Versicherer vermeiden, auf Kosten achten und vor Abschluss unabhängigen Rat einholen“, so Hörmann.
Auf die Bedeutung der unabhängigen Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher weist anlässlich des Weltverbrauchertages Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks hin: „Wir müssen dahin kommen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich über Finanzprodukte beraten lassen, das für sie am besten geeignete Produkt empfohlen wird und nicht das, bei dem der Vermittler die höchste Provision einstreichen kann. Deshalb setzen wir uns für eine Stärkung der unabhängigen Honorarberatung und die verpflichtende Ausweisung von Nettotarifen bei allen Finanzprodukten ein.“
Hintergrund: Der seit 1983 jedes Jahr am 15. März begangene Weltverbrauchertag geht auf die Erklärung des US-Präsidenten John F. Kennedy zurück, der am 15. März 1962 in einer Rede vor dem amerikanischen Kongress vier grundlegende Rechte der Verbraucher formulierte:
– das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte
– das Recht auf umfassende Information
– das Recht auf freie Wahl
– das Recht, gehört zu werden.
In diesem Jahr stellt die Internationale Verbraucherorganisation Consumers International den Weltverbrauchertag unter das Motto: „Consumer Justice Now!“
Stand vom Donnerstag, 14. März 2013
Quelle:VBZ Hamburg