Santander:Rote Karte der Verbraucherzentrale

Ohne die Kunden zu fragen, hat das Geldinstitut Santander bisher kostenlose Girokonten umgestellt. Wer nach einem Jahr nicht jeden Monat rund sechs Euro zahlen möchte, ist nun gezwungen, der Änderung zu widersprechen.

„Glückwunsch: Ab sofort nutzen Sie GiroStar 1 Jahr kostenfrei!“ – das lesen derzeit Kunden, die das spanische Geldinstitut Santander von der schwedischen SEB-Bank übernommen hat. Der Haken jedoch: Die ehemaligen SEB-Kunden sind Inhaber des kostenfreien Kontos „Giro4free“ – und genau das will Santander mit dem als Gratulation getarnten Überfall ändern.

Der Brief klingt wie bei solchen Schreiben üblich: Die Banker „freuen sich“, dass die Kunden nun von den „attraktiven Vorteilen“ des „Premium“-Kontos „profitieren“ können. Und sie brauchten auch gar „nichts weiter zu unternehmen“ – außer nach einem Jahr für den Wechsel von „free“ zu „Star“ jeden Monat 5,99 Euro zu zahlen.

Clever hat Santander das Anschreiben mit einer Broschüre für „GiroStar“ in einen Umschlag gepackt. Der tückische Kniff lässt Kunden rasch annehmen, es sei mal wieder Werbung, und den Brief lediglich flüchtig oder womöglich auch gar nicht lesen. Dann entgeht ihnen, dass Santander den Vertrag zur Kontoführung einseitig geändert hat und sie binnen acht Wochen Widerspruch einlegen müssen, um weiterhin das kostenfreie Konto nutzen zu können. Zwar räumt Santander ihnen ein, dem „Star“ auch erst nach Ablauf des einen Jahres ade zu sagen. Doch werden die Kunden durch die Praxis des Geldhauses gezwungen, ihrerseits tätig zu werden.

Den Vertrag einfach umzustellen und dem Kunden den Widerspruch aufzudrücken, statt ihn vorher zu fragen und seine Zustimmung abzuwarten: Das ist vom Gesetz her möglich. Das Geldhaus muss dies lediglich rechtlich korrekt in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Girovertrag aufnehmen. Und das hat Santander beachtet.

So bleibt den Kunden, die den „Star“ alles andere als strahlend finden, nur die Möglichkeit, der einseitigen Vertragsänderung am besten sogleich oder spätestens nach einem Jahr zu widersprechen. Oder sie nehmen das unfreundliche Gebaren zum Anlass, mal bei anderen Geldinstituten nach „attraktiven Vorteilen“ zu schauen.

Quelle:VBZ Hamburg