Schadensersatz für Anleger von Schiffsfonds: HCI, Dr.Peters,
Für Anleger, denen Schiffsfonds einst als Steuersparmodelle und sichere Kapitalanlagen empfohlen wurden, sind die Entwicklungen des Sommer 2012 ein Alptraum. Schiffsfonds um Schiffsfonds gerät in ersthafte Schwierigkeiten und immer neue Rettungskonzepte werden geschmiedet. Und die Schifffahrtskrise wird in absehbarer Zeit wahrscheinlich auch nicht abflauen. Im Gegenteil; in den letzten Wochen wurde weiteres Öl ins Feuer gegossen. Die Commerzbank verabschiedet sich aus dem brenzligen Schifffahrtsgeschäft und übernimmt zukünftig keine Schiffsfinanzierungen mehr. Doch über den Ausstieg der Commerzbank hinaus hat sich das Verhalten der Banken in den vergangenen Monaten geändert. Die Kreditinstitute drehen Schiffsfonds, die in einen finanziellen Engpass geraten sind, recht schnell den Geldhahn zu. Einige kriselnde Schiffsfonds mussten auch auf Druck der finanzierenden Banken die Fondsschiffe verkaufen.
Geringe Einnahmen der Schiffsfonds durch geringe Charterraten
Die Gründe für die dramatische Schieflage der Transportschifffahrt sind so einfach zu begreifen wie schwierig zu bekämpfen: Wegen der weltweit verhaltenen Konjunktur ist die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten. Gleichzeitig wurde (gerade durch Schiffsfonds) in den vergangenen Jahren eine Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut, da immer neue Schiffe vom Stapel liefen. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) können nicht allen Schiffen das wirtschaftliche Überleben sichern. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das allzu oft Aus.
Zu den Leidtragenden dieser Entwicklung gehören viele Tausend Anleger, denen Schiffsfonds vor Jahren als Steuersparmodelle und sichere Kapitalanlagen angepriesen wurden. Anleger notleidender Schiffsfonds müssen im „besten“ Fall nur auf Ausschüttungen verzichten, im schlechtesten Fall droht ihnen bei der Insolvenz ihres Schiffsfonds der Totalverlust ihres Kapitals. Denn im Fall einer Insolvenz haben Anleger schlechte Karten, ihr investiertes Geld vollständig zurückzuerhalten. Für viele Anleger ist die Investition in einen Schiffsfonds in ein finanzielles Desaster gemündet.
Ein Ausweg für Anleger, die sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen möchten, ist der Verkauf der Fondsanteile auf dem Zweitmarkt. Auf dem Zweitmarkt wird mit „gebrauchten“ Fondsanteilen gehandelt. Allerdings müssen Anleger sich im Klaren darüber sein, dass sich ein Käufer für ihre Schiffsfondsanteile finden muss. Weiterhin kann beim Verkauf nicht immer der volle Wert der Anteile realisiert werden. Daher stellt sich für viele Anleger die Frage, ob es nicht noch weitere Alternativen gibt, um sich von einer Schiffsbeteiligung zu trennen.
Anleger können oft Schadensersatzansprüche geltend machen
Dennoch müssen die Anleger der von der Krise heimgesuchten Schiffsfonds nicht einfach tatenlos zusehen, wie ihre Kapitalanlage kentert. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, wie gut die Chancen der betroffenen Anleger sind, Schadensersatz fordern zu können. Da die Anlageberatung durch Banken und Finanzberater oft zu wünschen übrig ließ, haben Anleger gute Chancen, Schadensersatz wegen Falschberatung zu fordern. Beispielsweise wurde kaum ein Anleger auf die hohen Provisionen hingewiesen, die bei der Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds an die Berater flossen. Auch musste Anlegern erläutert werden, wie ein Schiffsfonds funktioniert und dass es sich bei einem Schiffsfonds um eine Unternehmen handelt. Dass Unternehmen auch pleitegehen können, mussten Anleger mitten in der Schifffahrtskrise bereits erfahren. Daher sollten Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, nicht zögern und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Weitere Informationen und Hintergründe auf der Infoseite:
<a href="http://www.schiffsfonds.eu„>www.schiffsfonds.eu
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