Seimetz Rechtsanwälte: Die teure Pauschale für die Ersteinschätzung

Für eine Pauschale von immerhin 250 Euro will man sich Ihren Fall einmal anschauen und über die Erfolgsaussichten und Risken informieren. Ein stolzer Betrag finden wir.Recht bekommt man nicht zum Nulltarif, aber muss es schon für die Ersteinschätzung ein betrag von 250 Euro sein? Ich war vor einigen Wochen bei einem Rechtsanwalt hier um die Ecke, von der Leipziger Anwaltskammer benannt, und ich habe keine 250 Euro bezahlt.Er hat sich den Fall angeschaut eine Einschätzung abgegeben und mir dann freigstellt ob ich ihn beauftrage. Fair beraten, fand ich!

Wir haben mal den Test gemacht, und festgestellt, daß es im Internet alternative Angebote gibt die keine Kostenpauschalen in dieser Höhe für die Einschätzung Ihres Falles verlangen. Ob wir jetzt einen anderen Anwalt empfehlen? Nein, aber wir empfehlen Ihnen nicht immer den bestwerbenden Anwalt zu nehmen, sondern auch mal den von der Anwaltskammer benannten in Ihrer Nähe zu fragen. Wir finden 250 Euro eine Menge Geld.

Hier können Sie nachlesen,was Sie für 250 Euro bekommen.

http://www.seimetz-rechtsanwaelte.de/cms/Kosten.html