Keine Unwirksamkeit einer ausschließenden Zusatzklausel im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Keine Unwirksamkeit einer ausschließenden Zusatzklausel im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung Die im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbarte Zusatzklausel dahingehend, dass eine vorhandene Augenerkrankung nicht berücksichtigt werde, sei wirksam, so der BGH (Beschl. v. 06.07.2011, Az. IV ZR 217/09). GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.comArtikel Lesen