Die Befristung von Arbeitsverträgen wurde erleichtert. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. April 2011 – 7 AZR 716/09 -, Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Lehrerin) die Voraussetzungen für eine Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG konkretisiert – zum Wohle der Arbeitgeber.Artikel Lesen

ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 10.08.2012 Arbeitsverträge können grundsätzlich befristet, d.h. für eine bestimmte Dauer geschlossen werden. Allerdings sind der Vertragsfreiheit hier aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes gesetzliche Grenzen gesetzt. ARAG Experten erläutern, wann eine Befristung überhaupt zulässig ist, und was ein Arbeitnehmer tun kann, wenn die vereinbarte Befristung unwirksam ist. Befristung DieArtikel Lesen