Die Befristung von Arbeitsverträgen wurde erleichtert. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. April 2011 – 7 AZR 716/09 -, Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Lehrerin) die Voraussetzungen für eine Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG konkretisiert – zum Wohle der Arbeitgeber.Artikel Lesen