Für ein Pfändungsschutzkonto dürfen keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden
2012-11-20
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler informiert über die Urteile des BGH vom 13.11.2012, XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12, bezüglich Bankgebühren für die Führung von Pfändungsschutzkonten (sog. P-Konten).Artikel Lesen