Seit August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Dieses müssen alle Arbeitgeber nicht nur bei der Formulierung von Stellenanzeigen, sondern auch bei Absagen auf Bewerbungen beachten. Düsseldorf, 22.11.2012 „…leider haben wir uns für einen anderen Kandidaten entschieden.“ Aus gutem Grund werden Ablehnungsschreiben der meisten Personalverantwortlichen so neutral verfasst.Artikel Lesen