Fachinformationsdienst „BEMA und GOZ aktuell“ liefert praxisgerechte Hilfen für die Honorarabrechnung Bonn – Zahnärzte rechnen ihre Honorare nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) für Kassenpatienten und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) für Privatpatienten ab. Seit Januar 2012 gilt eine neue GOZ, doch die Unsicherheit bei der Honorarabrechnung ist lautArtikel Lesen