Seimetz Rechtsanwälte: Die teure Pauschale für die Ersteinschätzung
2013-03-30
Für eine Pauschale von immerhin 250 Euro will man sich Ihren Fall einmal anschauen und über die Erfolgsaussichten und Risken informieren. Ein stolzer Betrag finden wir.Recht bekommt man nicht zum Nulltarif, aber muss es schon für die Ersteinschätzung ein betrag von 250 Euro sein? Artikel Lesen