1. Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Das Gesetz soll am 01.01.2013 in Kraft treten. Rechtsanwalt Dresden. Rechtsanwalt Dresden – Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion Neuregelungen zur Restschuldbefreiung 1. Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur Verkürzung des RestschuldbefreiungsverfahrensArtikel Lesen

Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Das Gesetz soll am 01.01.2013 in Kraft treten. Insolenzrecht Dresden Insolvenzrecht – Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden Teil 1: Wegfall des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur VerkürzungArtikel Lesen

Scheckübergabe durch den Schuldner an den Vollziehungsbeamten ist keine Zwangsvollstreckung, sondern Rechtshandlung des Schuldners im Sinne von § 133 InsO – Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht – Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Übergibt der Schuldner dem anwesenden Vollziehungsbeamten zur Abwendung der Zwangsvollstreckung einen Scheck, so liegt dennochArtikel Lesen

Kaum ein Gesetz der vergangenen 20 Jahre hat so viel Veränderung für Gläubiger und Schuldner, Insolvenzverwalter und Richter, Unternehmens-, Rechts- und Steuerberater, Kreditgeber und Versicherer gebracht, wie das im März in Kraft getretene „Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG). Auf dem 1. Deutschen Gläubigerkongress am 20. September 2012Artikel Lesen