ARAG Verbrauchertipps zum Münchner Oktoberfest
– Nach der Wiesn ins Taxi… – Hausrecht gilt auch im Festzelt! – Vorsicht Betrunkene Nach der Wiesn ins Taxi… Wer betrunken ein Taxi besteigt, muss damit rechnen, dass er sich eventuell übergeben muss. Grundsätzlich schuldet der Fahrgast dann die Erstattung der Reinigungskosten. Das hat laut ARAG Experten das AmtsgerichtArtikel Lesen