– Nach der Wiesn ins Taxi… – Hausrecht gilt auch im Festzelt! – Vorsicht Betrunkene Nach der Wiesn ins Taxi… Wer betrunken ein Taxi besteigt, muss damit rechnen, dass er sich eventuell übergeben muss. Grundsätzlich schuldet der Fahrgast dann die Erstattung der Reinigungskosten. Das hat laut ARAG Experten das AmtsgerichtArtikel Lesen

Sturz(-betrunken) auf der Wiesn Vorsicht Betrunkene Reservierung empfohlen Sturz(-betrunken) auf der Wiesn Am Samstag, den 22. September 2012, um Punkt 12.00 Uhr heisst es wieder „O’zapft is!“ Bis zum 7. Oktober wird in der Bayern-Metropole dann wieder Schuh geplattelt und geschunkelt, Weißwurst gezuzelt und nicht zuletzt getrunken. Bei allem VerständnisArtikel Lesen