BGH stärkt Verbraucherrechte: Pfändungsschutzkonto darf nicht teurer sein als Girokonto
Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. obsiegt erneut beim BGH in diesem JahrArtikel Lesen
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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler informiert über die Urteile des BGH vom 13.11.2012, XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12, bezüglich Bankgebühren für die Führung von Pfändungsschutzkonten (sog. P-Konten).Artikel Lesen
– Versicherungsnehmer muss Schadendatum beweisen – Stadt zahlt für Schäden durch Kindergartenkinder – Keine Gebühren bei Umwandlung in Pfändungsschutzkonto +++ Versicherungsnehmer muss Schadendatum beweisen +++ Kann ein Versicherungsnehmer, der seine Wohngebäudeversicherung wechselt, nicht nachweisen, ob der Schaden vor oder nach dem Wechsel eingetreten ist, geht diese Unsicherheit nach Auskunft derArtikel Lesen
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