Steuervergünstigung bei verbilligtem Wohnraum ab 66 %
2012-07-26
Ungekürzter Werbungskostenabzug zugelassen – bei Verlusten keine Überschussprognose nötig Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Essen, den 26. Juli 2012*******Der Beginn der Steuervergünstigung bei verbilligter Überlassung von Wohnraum ist auf 66 Prozent angehoben worden. Dazu wurde in § 21 Abs.2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Satz eingefügt: „Beträgt das Entgelt bei auf DauerArtikel Lesen