Tierhalter haften fast immer
2012-09-28
ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 28.09.2012 Für Schäden, die durch das typische Verhalten eines Tieres entstehen, muss laut Bürgerlichem Gesetzbuch dessen Halter aufkommen. Das kann z.B. ein Hund sein, der einen vorbeigehenden Passanten beißt, oder das Pferd, das erschrickt und durchgeht. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle jetzt entschied, haftet der Halter auchArtikel Lesen