ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 28.09.2012 Für Schäden, die durch das typische Verhalten eines Tieres entstehen, muss laut Bürgerlichem Gesetzbuch dessen Halter aufkommen. Das kann z.B. ein Hund sein, der einen vorbeigehenden Passanten beißt, oder das Pferd, das erschrickt und durchgeht. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle jetzt entschied, haftet der Halter auchArtikel Lesen

Wegen der Haustierhaltung kommt es oftmals zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen (mpt-157). In Deutschland leben Schätzungen zufolge mehr als 20 Millionen Haustiere, jeder dritte Haushalt verfügt über einen Mitbewohner wie Hund, Katze, Wellensittich oder Meerschweinchen. Wegen der Haustierhaltung gibt es immer wieder Probleme mit denArtikel Lesen