Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – Kartellrecht
Verankert ist das deutsche Kartellrecht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Gewährleistet werden soll einen fairen und einheitlichen Wettbewerb ohne wettbewerbsbeeinträchtigende Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern. Wann handelt es sich um einen Verstoß im Kartellrecht?Artikel Lesen