Elektroschrott – EU verabschiedet neue Richtlinie
2012-08-23
ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 23.08.2012 Wer sein ausgedientes Handy oder den kaputten Föhn entsorgen will, darf das nicht einfach über den Hausmüll tun. Nicht mehr benötigte Elektrogeräte müssen vielmehr zu einer kommunalen Sammelstelle gebracht werden, wenn der Verkäufer sie nicht freiwillig zurücknimmt. So sieht es das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)Artikel Lesen