Aus für Zusatzgebühren bei Pfändungsschutzkonten Pfändungsschutzkonten bewahren überschuldete Verbraucher vor der Pfändung ihres gesamten Bankguthabens und sichern zumindest die Beträge ab, die für das Allernotwendigste gebraucht werden. Nach Mitteilung der D.A.S. hat der Bundesgerichtshof jetzt die bisher üblichen Zusatzgebühren der Banken für derartige Konten gekippt. BGH, Az. XI ZR 500/11Artikel Lesen