Düsseldorf, 3. Juli 2012 – Gewitterböen, Starkregen Hagel, Blitzeinschläge und Überflutungen: Das war die Bilanz der Unwetter am Wochenende in Düsseldorf. Jetzt steht die Schadensregulierung durch die Versicherungen an. Die Versicherungskaufleute sind vorbereitet auf schnelle Geldbeschaffung für die Mitbürger. Bei Autos, die durch umgestürzte Bäume, Hagel, herab gefallene Dachziegel oder durch Überflutung von Straßen beschädigt wurden, ist das relativ unproblematisch berichtet Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Solche Fälle sind Teilkasko-Schäden. Die Teilkaskoversicherung zahlt, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung. Wichtig ist, dass der Schaden den betreuenden Versicherungsvermittlern zügig gemeldet wird. Dokumentationsfotos helfen und genaue Angaben. Dann können die Schäden zeitnah ersetzt werden.“
Vertragsunterlagen prüfen
Gewitterböen erreichen häufig Windstärke 8 und mehr, was Sturm bedeutet. Dann sind für Häuserschäden die Gebäude-, und bei Wohnungen die Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. Brandschäden sind in der Gebäudeversicherung oder bei Mietern in der Hausratversicherung abgesichert. Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag an TV-Anlagen, Computern etc. ersetzen in der Regel neuere Hausratversicherungen.
Elementarschadenversicherung reduziert finanzielles Risiko
Durch die Gewitterzellen ergossen sich innerhalb kürzester Zeit Wassermengen, die sonst in einem ganzen Monat auflaufen. Das führte bei manchem zu schlimmen Überschwemmungsschäden, weil das Wasser von außen über Türen, Fenster und Luftschächte in Wohnungen und Keller hereinfloss oder durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation kam. Hier hilft nur eine Elementarschadenversicherung weiter, die in die bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung und bei Betrieben in Geschäftsinhaltsversicherung eingeschlossen werden kann. „Sie deckt auch Schäden von Erdrutschen, Erdsenkungen und sogar von Erdbeben ab“, informiert Spauszus. Denn auf staatliche Hilfe bei Elementarschäden darf nur der hoffen, der keine Chance hatte, das Risiko privat zu versichern. Wer beim Umfang seines Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte sich von seinem Versicherungsvermittler weiterhelfen lassen. Der kann auch konkrete Auskunft geben, ob beispielsweise zusätzlich noch zertrümmerte Fenster- und Glasscheiben erneuert werden.
Dächer inspizieren
Hauseigentümer, die nach erstem Anschein nach einem starken Gewitter glimpflich davongekommen sind, sollten dennoch mal ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Gewitterschäden, die vom Dachdecker – und auf Kosten der Gebäudeversicherung – gerichtet werden sollten. Ein Fernglas leistet da gute Dienste und ist wesentlich ungefährlicher als eine eigene Inspektion auf dem Dach.
Wenn Nachbars Baum oder einer der Gemeinde sowie abreißende große Äste Schäden an Autos oder Häusern anrichteten, hilft immer nur die eigene Versicherung, also die Teilkasko bei Autos und die Gebäudeversicherung. Die kann später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist, ob er beispielsweise einen erkennbar kranken Baum hätte entfernen lassen müssen. Ist der eigene Baum umgefallen, sieht man in den Vertragsunterlagen nach, ob die hohen Entsorgungskosten für Holz und Geäst in eigenen Versicherung abgedeckt sind, rät Klaus-Dieter Spauszus.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union.
Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK und berät als Geschäftsführer der Alte Leipziger – Hallesche Generalagentur Spauszus seit 1983 Kunden aus Düsseldorf und der Region in allen privaten und gewerblichen Versicherungsfragen.
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